USB Keylogger
Wer einen öffentlich zugänglichen Computer hat weiß, dass in der Zugänglichkeit ein Problem liegt. Öffentlich zugänglich heißt ja nicht nur, dass der Rechner in der Öffentlichkeit, also gewissermaßen an der Straße, sonder auch in Gebäuden, in denen betriebsfremde Personen Zugang haben. Reinigungskräfte sind hierfür ein gutes Beispiel. Oft mit umfassenden Zugangsrechten ausgestattet, um ihrer Tätigkeit nachgehen zu können, aber im Grunde Betriebsfremde. Natürlich sind Reinigungskräfte in der Regel über jeden Zweifel erhaben, anderenfalls dürften sie ihrer Arbeit ja nicht unbeaufsichtigt nachgehen. Aber gerade in Bürogebäuden gibt es ja auch temporär zugangsberechtigte Personen. Besucher und Handwerker zum Beispiel. Zwar sind in den meisten Fällen die Mitarbeiter eines Unternehmens angewiesen, ihrer Rechner nicht unbeaufsichtigt oder nicht gegen ungefugte Benutzung gesichert zu lassen.
Doch in der Realität sieht es oftmals ganz anders aus. Da wird nicht der Arbeitsplatz am Rechner nicht gesperrt, nur weil man sich mal eben eine Tasse Kaffee holen will. auf dem Weg zum Automaten verplaudert man sich und schon ist der eigene Rechner eine viertel Stunde lang ungesichert. Diese Sicherheitslücke zu schließen ist sehr schwer, manchmal unmöglich. Was man aber tun kann, um die Folgen dieser Unterlassung zu mildern ist, alle Tatstaturbewegungen des der betreffenden Rechner aufzuzeichnen. So lässt sich im Verdachtsfall sehr gut eine unerlaubte Benutzung des Arbeitsplatzes nachweisen.
Mit einem
Keylogger ist dies ohne Probleme möglich. Zwischen Tastatur und Rechner platziert protokolliert der Keylogger alle Tatstatursignale mit, und das je nach Speicherkapazität oft Wochenlang. Um die Daten, die dabei gewonnen werden, zu schützen, ist das Auslesen dieses Loggers Passwortgeschützt und dadurch nur einem kleinen Personenkreis möglich und erlaubt. Der Einsatz solcher Geräte unterliegt natürlich ebenfalls strengen Regeln des Datenschutzes und der einschlägigen Gesetze. Dennoch ist der Einsatz solcher Sicherheitssysteme durchaus zu überdenken, wenn die Büroräume eines Unternehmens häufig von nicht unternehmenszugehörigen Personen frequentiert werden. Im Falle eines Falles amortisieren sich die Kosten der Geräte annähernd sofort.
Andreas Mettler