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Der andere Hausarzt: Auszug aus dem 1. Artikel zum Thema Patientenverfügung.Alle Seiten sind häufig verunsichert.Als Hausarzt stelle ich immer wieder fest, wieviel Verwirrung, Unsicherheit und Unwissenheit zum Thema
Patientenverfügung und verwandte Erklärungen bestehen. Dazu kommt häufig eine gehörige Portion Oberflächlichkeit. Genau daraus resultiert meines Erachtens, der ebenso unstete und unsichere Umgang mit derlei Verfügungen auf Seiten von Verwandten, Bekannten und vor allem auf Seiten der behandelnden Ärzte.
Die Ängste der Ausstellenden einer Patientenverfügung bieten dann auch ein weites Spektrum. Sie reichen von: Die Ärzte tun sowieso nicht das, was ich will! Bis hin zur Sorge, frühzeitig als Organersatzlager zu enden, obwohl das eigene Leben ohne große Mühe noch rettbar gewesen wäre.
Die Reaktionen der Ärzte auf
Patientenverfügungen sind nicht weniger vielfältig. Sie reichen von: Der Tod ist mein Feind. Ich tue alles, was in meiner Macht steht, ihn zu verhindern. Was interessiert mich der Wisch. Bis hin zum ausführlichem Studium der Verfügung mit Rückversicherung bei Verwandtschaft und Hausarzt.
So ist die Lage in der täglichen Praxis, uneinheitlich, unüberschaubar, auch und weil der Gesetzgeber nicht viel Bestimmendes zur Klärung beiträgt. Meiner Meinung nach ist das gut so. Eine gesetzliche Bestimmung würde die Sachlage nicht vereinfachen, sondern verkomplizieren. Wir wissen alle, wie gesetzliche Bestimmungen aussehen: Ausufernde Texte in einer nur für Fachleute zu verstehenden Sprache.
Die Situation ähnelt der in der Diskussion um das Thema Sterbehilfe. Ob erlaubt oder nicht erlaubt, ob aktiv oder passiv, das deutsche Volk sollte nach und nach zu einer Regelung finden, die sich in der täglichen Praxis findet und sich dann an ihr orientiert. So sollte es auch in der Frage der Patientenverfügung sein. Diese wichtige Angelegenheit gehört nicht in die Form eines komplizierten Gesetzestextes, sondern der Umgang mit ihr muss wachsen.
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