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Arten der Risikolebensversicherung

Autor: frankkugler | Erstellt am: 27.08.2010 | Gelesen: 782
Kategorie: Geld - Versicherung & Vorsorge | Bewertung: Unbewertet
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(Online-Artikel.de) - Klassische, fallende und verbundene Risikolebensversicherung im Überblick

Es gibt die klassische, die fallende und die verbundene Risikolebensversicherung. Bei der klassischen Risikolebensversicherung bleibt die Versicherungssumme über die gesamte Laufzeit konstant. Bei der Fallenden nimmt die Versicherungssumme hingegen stetig ab. Bei der verbundenen Risikolebensversicherung werden mindestens zwei Personen versichert. Stirbt eine davon, endet der Vertrag automatisch und die Versicherungssumme wird ausbezahlt.

Eine Art sich gegen die finanzielle Notlage im Falle eines Todesfalls abzusichern, ist einen Risikolebensversicherung. Tritt der Tod durch Unfall oder Krankheit in der vereinbarten Versicherungszeit ein, wird den Bezugsberechtigten die vereinbarte Versicherungssumme ausgezahlt und somit kann eine finanzielle Absicherung erzielt werden.

Die Risikolebensversicherung dient zur bestmöglichen Hinterbliebenen- Vorsorge und ist für die eigene Altersvorsorge völlig ungeeignet. Mit geringstem finanziellem Aufwand soll eine sehr gute Absicherung für Familienangehörige oder Lebens- und Geschäftpartner erzielt werden. So schließen Ehepaare oder unverheiratete Paare Risikolebensversicherungen ab, um im Falle eines Falles finanziell abgesichert zu sein. Haben Ehe-, Lebens- oder Geschäftspartner zur Verwirklichung ihr Träume und Ziele zusammen größere Darlehen aufgenommen bzw. wollen dieses aufnehmen, wird mit der Versicherungssumme einer Risikolebensversicherung das Darlehen finanziell abgesichert. Eine solche Versicherung ist dann auch optimal, wenn junge Familien oder Alleinerziehende, ihre Angehörigen absichern wollen.

Der Vertrag wird zwischen den Versicherungsgesellschaften und den Versicherungsnehmer abgeschlossen und darin wird festgelegt, wer die versicherte Person ist und wer im Todesfall das Bezugsrecht auf die Versicherungssumme hat. Die Versicherungssumme sollte sich nach der eigenen, familiären bzw. geschäftlichen finanziellen Situation richten. Bei Absicherung des Hauptverdieners einer Familie sollte die Höhe der Versicherungssumme das drei- bis fünffache des Jahresgehalts betragen. Die Darlehensumme dient als Maßstab bei der Absicherung von Darlehen.

Risikolebensversicherungen werden in verschiedenen Formen angeboten. Die erste und klassische Form ist eine RV mit konstanter Versicherungssumme. Dabei wird eine Versicherungssumme über einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen und diese bleib über die gesamte Laufzeit genau wie der Beitrag konstant. Die nächste Variante ist, dass der Versicherungsschutz monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich um einen bestimmten Betrag vermindert wird. Dieses ist sinnvoll, wenn es sich hier um ein Darlehen mit konstanter Tilgung handelt. Zur Absicherung eines im privaten Wohnungsbau üblichen Annuitätendarlehen ist diese Variante ungeeignet, da während der gesamten Laufzeit zu einer
Unterversicherung kommen kann.

Besser eignet sich mehr eine Versicherung mit annuitätisch fallender Versicherungssumme, dabei sind Versicherungssumme und jährliche Restschuld des Annuitätendarlehens aneinander angepasst. Differenzen zwischen der Summe und der Restschuld können durch spätere Zins- oder Tilgungsänderungen oder durch Sondertilgungen herbeigeführt werden.

Am häufigsten werden Risikolebensversicherungen mit einer versicherten Person abgeschlossen, doch einige Gesellschaften bieten auch Versicherungen auf verbundene Leben an. Hier können sich dann Ehepartner oder Geschäftsleute bis zu neun Personen gleichzeitig absichern, obwohl die Versicherungssumme nur einmal ausgezahlt wird. Ein Risikolebensversicherung Vergleich im Internet ist empfehlenswert und lohnt sich, denn die zahlreichen Versicherer unterscheiden sich nicht nur in ihren Beiträgen sonder auch in den Leistungen, die sie im speziellen Fall leisten.

Marie Winkler
 
 
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