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Arbeitsschutz in Deutschland

Autor: ssimw | Erstellt am: 27.06.2011 | Gelesen: 254
Kategorie: Recht - Gesetz & Steuern | Bewertung: Unbewertet
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(Online-Artikel.de) - Sicherheit und Gesundheitsschutz ist Hauptanliegen des Gesetzgebers

Das Thema Arbeitsschutz ist in Deutschland ein viel diskutiertes und gesetzlich umfassend normiertes. Denkt man an Arbeitsschutz, fallen einem spontan einige Berufe ein, mit denen man diese Thematik untrennbar verbindet, weil die entsprechende Arbeitsbekleidung unmissverständlich darauf hindeutet. So zum Beispiel das Baugewerbe. Sicherheitshelm, Schutzbrille, Sicherheitsschuhe hat man sogleich vor dem inneren Auge; ein ungesichert in Jeans und T-Shirt auf dem Gerüst herum hüpfender Arbeiter fiele auf. Allerdings gibt es genau genommen kaum einen Beruf, in dem Arbeitsschutz nicht nötig wäre. Selbst im Büro, einem Ort, so könnte man glauben, von dem keine Gesundheitsgefahren ausgehen, ist Arbeitsschutz unabdingbar. Arbeitsschutz beinhaltet oft, aber nicht immer nur die Frage nach der passenden Arbeitsbekleidung, die Leib und Leben der Beschäftigten vor Gefahren schützt. Wie also definiert der Gesetzgeber Arbeitsschutz?

Grundlage hierfür bildet das Arbeitsschutzgesetz, das durch zahlreiche Verordnungen ergänzt und in Detailfragen konkretisiert wird. Sicherheit und Gesundheitsschutz für Beschäftigte in allen Tätigkeitsbereichen ist dabei oberste Prämisse und Hauptanliegen des Gesetzgebers. Arbeitsunfälle und Gesundheitsgefahren sollen verhütet, die Arbeit selbst menschengerecht gestaltet werden. Beispielhaft seien Bürojobs unter die Lupe genommen: Wie die Bildschirmarbeitsplatzverordnung zeigt, gibt es an solch einem Arbeitsplatz nicht nur Regelungsbedarf in Bezug auf Bildschärfe, Helligkeit, Kontrast, Blendungen des Bildschirms etc., sondern es werden auch spezielle Anforderungen an die Arbeitsmittel, wie beispielsweise den Schreibtischstuhl, der nicht nur ergonomisch gestaltet und kippsicher, sondern zudem auch in Höhe und Neigungswinkel verstellbar sein muss, sowie den Arbeitstisch, den Vorlagenhalter und selbst die Fußstütze gestellt. Auch die Arbeitsumgebung mit Blick auf Belichtung und Beleuchtung berücksichtigt der Gesetzgeber in der Bildschirmarbeitsplatzverordnung.

Für die Berufszweige, in denen Schutzbekleidung unabdingbar ist, hält der Handel eine große Fülle an Produkten bereit. Angefangen bei so wichtigen Accessoires wie Gehörschutz in Form von Ohrenschützern oder Gehörschutzstöpseln, Atemschutzmasken in unterschiedlichen Ausführungen und Schutzbrillen für die verschiedensten Tätigkeitsbereiche, über Schutzhelme und Schweißermasken bis hin zu typischer Berufsbekleidung für jedes Körperteil und jede Witterung in robuster Qualität findet man heutzutage eine große Auswahl vor. Auch spezielle Warnschutz-Kleidung, etwa Westen, Hosen und Jacken in Knallfarben mit reflektierenden Streifen, sowie Handschuhe und Sicherheitsschuhe, die auf die Bedürfnisse der jeweiligen Branche genau abgestimmt sind, bekommt man problemlos in den darauf spezialisierten Geschäften.

Der Gesetzgeber fordert vom Arbeitgeber ein permanentes Augenmerk auf mögliche Gefahren sowie ständige Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz. Dies beginnt bereits mit der sogenannten Gefährdungsbeurteilung, im Rahmen derer der Arbeitgeber notwendige Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu ermitteln hat. In Bezug auf die erwähnte Bildschirmarbeitsplatzverordnung hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zum Beispiel besondere Pausen oder Tätigkeitswechsel nach 50 Minuten ununterbrochener Bildschirmarbeit zu gewähren und dem Arbeitnehmer auf Firmenkosten die Untersuchung seiner Sehkraft in bestimmten zeitlichen Abständen zu ermöglichen. Der Arbeitgeber begeht bei Unterlassen seiner Sorgfaltspflichten in bestimmten Fällen Ordnungswidrigkeiten, die mit Bußgeldern bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Schlimmstenfalls macht er sich strafbar und hat beispielsweise bei vorsätzlicher Gefährdung von Leben oder Gesundheit seiner Mitarbeiter mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr zu rechnen. Aber auch die Beschäftigten selbst werden in die Pflicht genommen. So obliegt es ihnen unter anderem, den Weisungen des Arbeitgebers in Bezug auf den firmenintern festgelegten Arbeitsschutz Folge zu leisten sowie auch nach ihren eigenen Möglichkeiten Gefährdungen für sich und auch andere Mitarbeiter auszuschließen.

Auf europäischer Ebene wurden durch die EU-Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz einheitliche Mindestvorschriften geschaffen. Sie zielt hauptsächlich auf Vorbeugung ab und berücksichtigt gesundheitsgefährdende Faktoren, indem sie sie auch zueinander in Beziehung setzt. In Deutschland hat dieser ganzheitliche Ansatz zu einer einzelfallorientierten Tendenz geführt, die sich von verallgemeinernden Betrachtungsweisen entfernt.

Alexandra Berg
 
 
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