Die Zeiten der günstigen Beiträge (unter 20 Euro monatlich) sind vorbei. Die Beiträge sind seit 1. Januar 2011 erheblich gestiegen. Sie zahlen 35,- im Osten und 40,- im Westen. Ab 2012 wird dieser Betrag sogar verdoppelt auf 70,- bzw. 80,-.
Zum Glück gibt es jetzt ein Sonderkündigungsrecht. Wenn Sie bis zum 31.3.2011 kündigen, gilt dies auch rückwirkend zum 31.12.2010. Bereits gezahlte Beiträge werden Ihnen zurückgezahlt. Danach können Sie mit einer Dreimonatsfrist erst wieder nach 5 Jahren kündigen. Bisher war die Kündigung ganz ausgeschlossen. Oder, im Jargon der Arbeitsvermittler gesprochen: Eine Kündigung ist nicht vorgesehen. Die Antragsfrist indes hat sich von 30 Tagen auf 90 Tage erhöht.
Die Arbeitslosenversicherung macht dann einen Sinn, wenn Sie nicht der geborene Gründertyp sind und nur Zeit überbrücken wollen. Sie nehmen jetzt einfach den Gründungszuschuss mit, wissen aber schon relativ sicher, dass Sie nicht einen Cent verdienen werden. (Was natürlich nur dann der Fall sein kann, wenn Sie gar nichts tun, um Kunden zu gewinnen). In diesem Fall zahlen Sie mindestens 12 Monate in die Arbeitslosenversicherung ein und bekommen danach 6 Monate eine neues Arbeitslosengeld 1. Die Höhe ist ausschließlich von Ihrer Qualifikation abhängig. So erhält ein Ungelernter Ost ca. 660,-, ein Akademiker West etwa 1280,-. Dazwischen liegen noch die Gruppierungen Gelernt und Fachschule oder Meister.
Wenn Sie aber überzeugt sind von sich und Ihrer Idee, wenn Sie fleißig sind und täglich intensiv Kundenakquise betreiben, dann werden Sie auch Erfolg haben. Sie werden genug Geld verdienen, um davon leben zu können.
Wozu dann eine Arbeitslosenversicherung? Existentia rät, gar nicht erst eine solche Versicherung abzuschließen. Sollte das schon passiert sein, unbedingt sofort kündigen.
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