Der Urlaub ist die schönste Zeit im Jahr. Doch als Arbeitnehmer in Deutschland hat man es im Vergleich zu anderen europäischen Ländern ziemlich schwer. Denn mit durchschnittlich 27,5 Urlaubstagen im Jahr bilden wir nahezu das Schlusslicht im westeuropäischen Vergleich. Länder in eher südlicheren Breitengraden, aber auch Frankreich haben wesentlich mehr Urlaubstage zur freien Verfügung als wir Deutschen - durchschnittlich liegen diese zusammen bei etwa 34 Tagen. Jedoch gibt es auch Länder bei denen die Arbeitnehmer wesentlich schlechter dran sind, als in Deutschland beispielsweise in den Vereinigten Staaten oder beim absoluten Schlusslicht Japan mit rund 16 Urlaubstagen von denen die Arbeitnehmer aber im Jahr meist maximal die Hälfte in Anspruch nehmen. Doch im Endeffekt legen die Arbeitgeber die Anzahl der Urlaubstage ihrer Arbeitnehmer fest. Gesetzlich geregelt ist nach § 3 des Bundesurlaubsgesetzes, dass dem Arbeitnehmer generell 24 Werktage zustehen. Unter Werktage zählen auch Samstage, das bedeutet also, dass in einem regulären Arbeitsverhältnis zwischen Montag und Freitag ein Arbeitnehmer nur einen Anspruch von 20 Arbeitstagen Urlaub hat. In Ausbildungsverhältnissen gelten Ausnahme Regelungen - Azubis die noch nicht die Volljährigkeit erreicht haben, haben generell einen höheren Urlaubsanspruch. Jedoch sind die Arbeitgeber recht flexibel in der Urlaubsverteilung und in der Regel geben Arbeitgeber dem Arbeitnehmer sogar bis zu 30 Tagen Urlaub in Jahr. Allerdings gibt es teilweise auch bedenkliche Maßnahmen die die Arbeitgeber gegenüber den Arbeitnehmern anwenden, beispielsweise ist das der Zwangsurlaub oder keine Erteilung von Urlaub - in solchen Fällen ist es oft notwendig einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufzusuchen. In keinen Fall darf der Arbeitnehmer ohne Zustimmung des Arbeitgebers seinen Urlaub planen und dann auch noch nehmen. Gewährt jedoch der Arbeitgeber überhaupt keinen Urlaub oder nur unzusammenhängende Tage, über das Jahr verteilt, so kann man mithilfe eines Fachanwalts für Arbeitsrecht seine Ansprüche im Wege der einstweiligen Verfügung durchsetzen. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht in Stuttgart ist genauso wie in jeder anderen Stadt in Deutschland meist nicht schwer ausfindig zu machen, da sich sehr viele Rechtsanwälte auf dieses Fachgebiet spezialisieren und den Mandanten helfen möchten ihre Ansprüche vor dem Arbeitsgericht geltend zu machen. Allerdings besteht vor dem Arbeitsgericht auch kein Anwaltszwang, sodass es durchaus möglich ist, seine Ansprüche auch allein geltend zu machen und so zu dem Rechtsanspruch bezüglich des Arbeitnehmerurlaubs zugelangen, der gewährleistet werden muss. Fachanwälte für Arbeitsrecht in Stuttgart kann man im zweifelsfall aber natürlich auch ohne weiteres im Internet oder im Telefonbuch ausfindig machen und ohne weiteres einen Termin vereinbaren.
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