Artikel-Recherche: Titel Beschreibung   Erweiterte Suche

Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie

Autor: baufi24 | Erstellt am: 27.10.2011 | Gelesen: 314
Kategorie: Immobilien & Makler | Bewertung: Unbewertet
PDF Erstellen PDF Erstellen | Drucken Drucken | An Freund Senden Versenden

(Online-Artikel.de) - Der Staat greift Bauwilligen mit Fördermitteln unter die Arme

Was gefällt, ist auch in der Architektur erlaubt. Allein hapert die Umsetzung kreativer Ideen meist schon am nötigen Kleingeld, denn wer als Privatperson einen Neubau plant, bekommt seit der Abschaffung der Eigenheimzulage vor einigen Jahren keine direkte Förderung von Seiten des Staates mehr. Beim Bau und auch beim Kauf einer Immobilie hilft der Staat Arbeitnehmern mit geringem Einkommen heute auf eher kurvigem Wege - unter anderem durch die Arbeitnehmersparzulage und die Wohnungsbauprämie. Diese Fördermittel erhält man jedoch nur in Zusammenhang mit einem regulären Sparvertrag.

Die Wohnungsbauprämie ist ein staatlicher Zuschuss, der Bausparern dabei hilft, das Grundkapital für den späteren Erwerb ihres Eigenheims aufzustocken. Wer einen Bausparvertrag besitzt, kann hier vom Finanzamt eine Prämie von jährlich rund 45 Euro bekommen - dieser Betrag
wird über einen Zeitraum von maximal zehn Jahren direkt auf das Bausparkonto überwiesen. Dabei handelt es sich um rund 8,8 Prozent des jährlich maximal zu fördernden Sparbetrags, den grundsätzlich alle Erwerbstätigen - auch Selbstständige -in Anspruch nehmen können.

Bedingung für den Erhalt der Wohnungsbauprämie

Ledige dürfen pro Jahr nicht über mehr als 25.600 Euro Brutto-Einkommen verfügen, während bei Verheirateten die Fördergrenze bei 51.200 Euro liegt. "Es hat zudem nur ein Recht auf die staatliche Wohnungsbauprämie", betont Stephan Scharfenorth vom unabhängigen Portal Baufi24, "wer das Guthaben seines Bausparvertrags nachweislich einer wohnwirtschaftlichen Verwendung zuführt." Was hingegen die Arbeitnehmersparzulage betrifft, wird die Sparleistung von Alleinstehenden bis zu einem Betrag von 17.900 Euro im Jahr bezuschusst. Zahlt ein Arbeitnehmer über seinen Arbeitgeber den zulagenbegünstigten Höchstbetrag in seinen Sparvertrag ein, dann gibt ihm der Staat vermögenswirksam rund neun Prozent zum jährlich Ersparten dazu - egal ob das Geld später für das Eigenheim ausgegeben wird oder nicht. Weitere Informationen hierzu enthält der ausführliche Ratgeber "Immobilien- und Baufinanzierung", den Baufi24 monatlich 111 Mal im Internet unter www.baufi24.de verlost.

Firmenbeschreibung
Baufi24.de ist eines der bekanntesten Webportale für private Baufinanzierungen. Mehr als 2 Millionen Besucher pro Jahr informieren sich auf baufi24.de zum Thema Immobilienfinanzierung. Das Baufi24 Partnernetzwerk mit mehr als 1.000 zertifizierten Beratern ermöglicht den Vergleich der Angebote von über 300 Banken - inklusive Service und umfangreicher Beratung. Weitere Informationen auf http://www.baufi24.de/

Firmenkontakt:
Baufi24 GmbH
Stephan Scharfenorth
Alter Teichweg 25
22081 Hamburg

Tel: 0800/808 4000
E-Mail: redaktion@baufi24.de
Web: www.baufi24.de
 
 
Geno Sponsoring
Social Bookmark

Artikel Bewerten:  Schlecht Artikel ist Schlecht 1 2 3 4 5 Artikel ist Sehr Gut Sehr Gut  
Zuletzt gelesene Artikel in der Kategorie Immobilien & Makler:
Inflations- und krisensicher in Immobilien investieren
Vermögen sichern mit Nebenkostenabrechnung
KfW-Förderprogramm - KfW-Effizienzhaus Denkmal
Neues CASA REHA Seniorenpflegeheim eröffnet
EMNID: Deutsche bevorzugen Immobilien in der Schweiz und Österreich
Kroatien Immobilien!
Haus kaufen in Kroatien
Immobilien kaufen oder mieten

comment Kommentare von Besucher !

Noch kein Kommentar zu Artikel “Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie”







Top | rss   
Designed by A2D Webdesign Agentur | Media-Netzwerk: MyPress World | MyPress DE | MyPress CH | MyPress AT | Online Article
OA-Services: Online PR-Blog | Webreporter | Know-How | Jobs & Stellenanzeigen | Presseportal | News | Branchenbuch

Copyright 2008 © Art2Digital InterMedia Solutions | ICRAchecked | Creative Commons License.