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Arbeitgeberzuschuss, Beitragsbemessungsgrenze, Versicherungspflichtgrenze 2012

Autor: Sven-Hennig | Erstellt am: 09.09.2011 | Gelesen: 753
Kategorie: Geld - Versicherung & Vorsorge | Bewertung: rateArateArateArateBrateB
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(Online-Artikel.de) - Was sich in 2012 für die Versicherten Ändert und die neuen Zahlen hier.

GF Sven Hennig
GF Sven Hennig

Es war zu befürchten. Die Grenzen für die Beitragsbemessung in der gesetzlichen Krankenkasse steigen im Jahr 2012 nach den Plänen des Bundesgesundheitsministeriums wieder an. Bevor wir aber zu den Zahlen kommen, jeweils eine kurze Erklärung dieser Grenzen, denn dabei kommt es oftmals zu Missverständnissen.

Beitragsbemessungsgrenze:

Diese "Zahl" bezeichnet die Höhe des Einkommens, bis zu der die Beitragspflicht für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung besteht. Einkünfte darüber werden nicht mehr mit einem Beitrag belegt. Im Jahr 2011 lag diese bei 44.550 EUR (3.712,50 EUR monatlich).

Für das Jahr 2012 ERHÖHT sich diese Grenze um 1.350 EUR jährlich auf 45.900 EUR. Damit steigt diese um 3,03% im Vergleich zur Vorjahresgrenze. Dieses führt zu einer Erhöhung der Beiträge in der gesetzlichen Krankenkassen (GKV).

Jahresarbeitentgeltgrenze (JAEG):

Die Versicherungspflichtgrenze (oder Jahresarbeitentgeltgrenze, kurz JAEG) bezeichnet die Einkommensgrenze, ab der sich ein Arbeitnehmer privat krankenversichern kann. Erst wenn das Jahreseinkommen den Betrag von (49.500 EUR in 2011) überschreitet, ist ein Verlassen der GKV und ein Eintritt in die Private Krankenversicherung (PKV) möglich. Diese Grenze steigt für das Jahr 2012 um 1.350 EUR auf 50.850 EUR. Prozentual entspricht das einer Steigerung von 2,72%.

Aus den oben genannten Änderungen resultieren auch veränderte Größen für den Arbeitgeberzuschuss gem. §257 Sozialgesetzbuch V).

Arbeitgeberzuschuss zur Privaten Krankenversicherung 2012

Der Arbeitgeber beteiligt sich an den Beiträgen für die Private Krankenversicherung des Arbeitnehmers (und ggf. mitversicherter Personen) bis zum Höchstsatz. In 2011 lag dieser Zuschuss bei maximal 271,01 EUR. Berechnungshilfe im Blogbeitrag Arbeitgeberzuschuss 2011)

Für das Jahr 2012 ergibt sich somit folgende Berechnung:

15,5% GKV Beitrragssatz, davon tragen Arbeitnehmer 7,3 + 0,9% und Arbeitgeber 7,3%

7,3% x 3.825 EUR = 279,23 EUR = AG Zuschuss zur Krankenversicherung 2012

Dieses entspricht einem Mehrzuschuss von 8,22 EUR pro Monat oder einem jährlichen Mehrzuschuss von 98,64 EUR. Weiterhin ist dabei auch der neue Zuschuss zur Pflegepflichtversicherung zu beachten. Der Maximalzuschuss berechnet sich wie folgt:

1,95% Pflegevers. Beitragssatz, davon tragen Arbeitnehmer und Arbeitgeber je 0,975%

0,975% x 3.825 EUR = 37,29 EUR = AG Zuschuss zur Pflegepflichtversicherung 2012

Beitragsanstieg in der gesetzlichen Krankenkasse

Ist ein Arbeitnehmer nun gesetzlich krankenversichert, so zahlt dieser Beiträge bis zu dem Höchstbeitrag. Die Beitragsberechnung im Jahre2011 bedeutete einen Höchstbeitrag (AG + AN) von 575,45 EUR in der Krankenversicherung und weiteren 72,39 EUR in der Pflegepflichtversicherung (Kinderlose zahlen 81,68 EUR.

So ergab sich im Jahr 2011 ein Gesamt(höchst)beitrag von 675,13 EUR bei einem kinderlosen Versicherten. Davon entfielen auf den Arbeitnehmeranteil mehr als die Hälfte, also 349,91 EUR

Im Jahr 2012 erhöht sich die Beitragsbelastung wie folgt:

Gesamtbetrag zur GKV:

Krankenversicherung: 3.825 EUR * 15,5% = 592,88 EUR

Pflegepflichtversicherung: 3.825 EUR * (1,95% + 0,25% (Kinderlose)) = 84,15 EUR

Davon zahlt der (kinderlose) Arbeitnehmer allein:

KV: 3.825 EUR * (7,3%+0,9%) = 313,65 EUR

Pflege: 3.825 EUR * (0,975% + 0,25%) = 46,86 EUR

GESAMTANTEIL Arbeitnehmer in 2012: 360,51 EUR

Gegenüber dem Vorjahr ergibt sich also eine Mehrbelastung des Arbeitnehmers von monatlich 10,60 EUR für die Kranken- und Pflegeversicherung. Das entspricht einer prozentualen Steigerung von etwas mehr als 3% pro Jahr.

 
 
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