Karin Letter
ARBEITSSICHERHEIT (Ist auch ohne QM Einführung verpflichtend!)
In einer Arzt-/Zahnarztpraxis finden sich viele sicherheitsrelevante Abläufe und Bereiche bzw. Gefahren für Mitarbeiter und auch für die Patienten.
Aus diesem Grund ist jeder Praxisinhaber aufgrund zahlreicher gesetzlicher und berufsgenossenschaftlicher Vorschriften dazu verpflichtet für sichere Arbeitsplätze (Sicherheit in seiner Arztpraxis) zu sorgen.
Folgende Gesetze sind zu erfüllen:- Arbeitsschutzgesetz
- BG-Vorschriften
- Medizinproduktegesetz
- Infektionsschutzgesetz
Der Unternehmer/Praxisinhaber ist dazu verpflichtet alle potenziellen Gefahren zu ermitteln, das damit verbundene Risiko abzuschätzen und zu bewerten und falls erforderlich Gegenmassnahmen zu ergreifen. Diese sind Form einer schriftlichen Gefährdungsbeurteilung für jede einzelne Gefährdung die besteht durch den Unternehmer/Praxisinhaber zu dokumentieren.
Protokolle von Praxisbegehungen sind nicht ausreichend und können die Gefährdungsbeurteilungen nicht ersetzen.
Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz muss der Unternehmer/Praxisinhaber sich von den entsprechenden Fachleuten ( z.B.: Betriebsarzt , Fachkraft für Arbeitssicherheit ) unterstützen lassen.
Es gibt unabhängig von der Anzahl der Mitarbeiter verschiedene Betreuungsmöglichkeiten:Regelbetreuung für Unternehmen/Praxen bis zu 10 Mitarbeitern besteht aus der Grundbetreuung Betreuung. Hier ist eine Begehung durch Betriebsarzt oder Fachkraft für Arbeitssicherheit erforderlich und muss anschließend alle 5 Jahre wiederholt werden.
Regelbetreuung für Unternehmen/Praxen mit mehr als 10 Mitarbeitern ist seit dem 1.1.2011 in der DGUV-V2 (Deutsche gesetzliche Unfallversicherung) geregelt und ersetzt die BGV-A2 (besteht aus zwei Bausteinen). Für die Grundbetreuung sind feste jährliche branchenspezifische Termine für Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit vorgegeben. Den notwendigen Umfang der zusätzlichen betriebsspezifischen Betreuung ermittelt der Arbeitgeber/Praxisinhaber anhand eines Leistungskataloges und in Abstimmung mit Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Alternative bedarfsorientierte Betreuung ist jetzt auch für Arztpraxen mit bis zu 50 Mitarbeitern möglich und besteht aus einer Unternehmerschulung im Arbeitsschutz initial und dann alle 5 Jahre.
Der Praxisinhaber kann dann die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung seiner Praxis weitgehend selbst übernehmen und muss keinen Betriebsarzt bzw. keine Fachkraft für Arbeitssicherheit mehr fest verpflichten, sondern nur bei Bedarf bzw. bei bestimmten Anlässen hinzuziehen Die Unternehmerschulungen dauert 6 Stunden werden an Hand von Unterlagen und Foliensätzen der BGW durchgeführt.
Schulungsinhalte:- Unternehmerpflichten
- Einführung in den Arbeits- und Gesundheitsschutz
- Organisation des Arbeitsschutzes im Unternehmen/Praxis
- Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung