Artikel-Recherche: Titel Beschreibung   Erweiterte Suche

Arbeistssicherheit in Arztpraxen

Autor: letter | Erstellt am: 29.03.2011 | Gelesen: 655
Kategorie: Dienstleistungen & Consulting | Bewertung: Unbewertet
PDF Erstellen PDF Erstellen | Drucken Drucken | An Freund Senden Versenden

(Online-Artikel.de) - ARBEITSSICHERHEIT (Ist auch ohne QM Einführung verpflichtend!)

Karin Letter
Karin Letter
ARBEITSSICHERHEIT (Ist auch ohne QM Einführung verpflichtend!)

In einer Arzt-/Zahnarztpraxis finden sich viele sicherheitsrelevante Abläufe und Bereiche bzw. Gefahren für Mitarbeiter und auch für die Patienten.

Aus diesem Grund ist jeder Praxisinhaber aufgrund zahlreicher gesetzlicher und berufsgenossenschaftlicher Vorschriften dazu verpflichtet für sichere Arbeitsplätze (Sicherheit in seiner Arztpraxis) zu sorgen.

Folgende Gesetze sind zu erfüllen:
  • Arbeitsschutzgesetz
  • BG-Vorschriften
  • Medizinproduktegesetz
  • Infektionsschutzgesetz

Der Unternehmer/Praxisinhaber ist dazu verpflichtet alle potenziellen Gefahren zu ermitteln, das damit verbundene Risiko abzuschätzen und zu bewerten und falls erforderlich Gegenmassnahmen zu ergreifen. Diese sind Form einer schriftlichen Gefährdungsbeurteilung für jede einzelne Gefährdung die besteht durch den Unternehmer/Praxisinhaber zu dokumentieren.

Protokolle von Praxisbegehungen sind nicht ausreichend und können die Gefährdungsbeurteilungen nicht ersetzen.

Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz muss der Unternehmer/Praxisinhaber sich von den entsprechenden Fachleuten ( z.B.: Betriebsarzt , Fachkraft für Arbeitssicherheit ) unterstützen lassen.

Es gibt unabhängig von der Anzahl der Mitarbeiter verschiedene Betreuungsmöglichkeiten:

Regelbetreuung für Unternehmen/Praxen bis zu 10 Mitarbeitern besteht aus der Grundbetreuung Betreuung. Hier ist eine Begehung durch Betriebsarzt  oder Fachkraft für Arbeitssicherheit  erforderlich und muss anschließend alle 5 Jahre wiederholt werden.

Regelbetreuung für Unternehmen/Praxen mit mehr als 10 Mitarbeitern ist seit dem 1.1.2011 in der DGUV-V2 (Deutsche gesetzliche Unfallversicherung) geregelt  und ersetzt die BGV-A2 (besteht aus zwei Bausteinen). Für die Grundbetreuung sind feste jährliche branchenspezifische Termine für Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit vorgegeben. Den notwendigen Umfang der zusätzlichen betriebsspezifischen Betreuung ermittelt der Arbeitgeber/Praxisinhaber anhand eines Leistungskataloges und in Abstimmung mit Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Alternative bedarfsorientierte Betreuung ist jetzt auch für Arztpraxen mit bis zu 50 Mitarbeitern möglich und besteht aus einer Unternehmerschulung im Arbeitsschutz initial und dann alle 5 Jahre.

Der Praxisinhaber kann dann die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung seiner Praxis weitgehend selbst übernehmen und muss keinen Betriebsarzt bzw. keine Fachkraft für Arbeitssicherheit mehr fest verpflichten, sondern nur bei Bedarf bzw. bei bestimmten Anlässen hinzuziehen  Die Unternehmerschulungen dauert 6 Stunden werden an Hand von Unterlagen und Foliensätzen der BGW durchgeführt.

Schulungsinhalte:
  • Unternehmerpflichten
  • Einführung in den Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • Organisation des Arbeitsschutzes im Unternehmen/Praxis
  • Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung
 
 
Geno Sponsoring
Social Bookmark

Artikel Bewerten:  Schlecht Artikel ist Schlecht 1 2 3 4 5 Artikel ist Sehr Gut Sehr Gut  
Zuletzt gelesene Artikel in der Kategorie Dienstleistungen & Consulting:
Online Reputation Management entscheidender Erfolgsfaktor im Netz
SINTEC Informatik GmbH einer der größten IT-Dienstleister in Franken
„Erfolgswerk“ gelauncht
Internetmarketing Workshop - Strategien zur Kundengewinnung
Professionelle Übersetzungen von Fachübersetzern in Wien
Debitorenbuchhaltung - alle Rechnungen im Blick
Firmenservice der Besser Betreut GmbH auf internationalem Erfolgskurs
Experten diskutieren Lösungen bei Customer Care Day von PIDAS in Wien

comment Kommentare von Besucher !

Noch kein Kommentar zu Artikel “Arbeistssicherheit in Arztpraxen”







Top | rss   
Designed by A2D Webdesign Agentur | Media-Netzwerk: MyPress World | MyPress DE | MyPress CH | MyPress AT | Online Article
OA-Services: Online PR-Blog | Webreporter | Know-How | Jobs & Stellenanzeigen | Presseportal | News | Branchenbuch

Copyright 2008 © Art2Digital InterMedia Solutions | ICRAchecked | Creative Commons License.