Jugendämter sind verpflichtet, jeder
Anzeige nachzugehen. Sie haben die Pflicht, die angezeigten Familien aufzusuchen und nach dem Rechten zu sehen. Auf diese Weise sollen Probleme frühzeitig erkannt und gelöst werden. So manch eine
Vernachlässigung oder
Misshandlung kann so frühzeitig aufgedeckt und entsprechende Maßnahmen ergriffen werden.
Allerdings können solche Anzeigen auch missbraucht werden. Ein
böser Nachbar oder jemand, der der Familie Schlechtes will, und schon ist es geschehen. Die Folgen sind mitunter gravierend. Es kommt auf den
Sachbearbeiter des Jugendamtes an, wie er die Situation einschätzt. Gibt es den geringsten Zweifel daran, dass es den Kindern gut geht, werden sie in die
Obhut des Jugendamtes genommen und in eine Krisengruppe eines
Kinderheimes gebracht und eventuell sogar der Familie entzogen. Damit es jedoch zur dauerhaften
Inobhutnahme kommt, müssen schon handfeste
Beweise vorliegen.
Pflegefamilien sind von unberechtigten Anzeigen besonders betroffen.
Pflegekinder machen Lärm und sind auch sonst nicht mit leiblichen Kindern zu vergleichen. Häufig ergeben sich Situationen, die auf andere als nicht mehr zu tolerieren wirken. Wenn es zu Anzeigen kommt, müssen sich Pflegeeltern immer fragen lassen, ob sie der
Pflegesituation noch gewachsen sind.
Unter traumakinder.wordpress.com/2011/06/30/beim-jugendamt-angezeigt/ schildert der Autor, der selbst Pflegevater ist, in welchem
Zwiespalt sich Pflegeeltern befinden und welche Folgen eine unberechtigte Anzeige auch für die Pflegekinder hat. Seine Strategie ist es, gegenüber den Nachbarn und dem Jugendamt in die
Offensive zu gehen, um weiter reichende Folgen zu vermeiden.