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Antibiotika-Leitlinien und die Folgen?

Autor: Hellwig | Erstellt am: 02.04.2011 | Gelesen: 526
Kategorie: Gesundheit - Medizin & Chirurgie | Bewertung: Unbewertet
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(Online-Artikel.de) - Artikel zu den AB-Leitlinien in der aktuellen NUTZTIERPRAXIS AKTUELL(NPA) Nr. 36

NPA 36
NPA 36
Die aktuelle Ausgabe der NUTZTIERPRAXIS AKTUELL(NPA) Nr. 36, 2011, dem Fachorgan der Agrar- und Veterinär- Akademie (AVA) mit einer Auflage von 5000 Exemplaren, sorgt für viel Furore, wie der Gründer und Leiter der Akademie, Dipl.-Ing. agr. und Fachtierarzt Ernst-Günther Hellwig, berichtet. Die Abonnenten lesen kritische Beiträge zu den Antibiotika-Leitlinien, die 2010 von der Bundestierärztekammer in der zweiten Auflage als „Leitlinien für den sorgfältigen Umgang mit antibakteriell wirksamen Tierarzneimitteln" veröffentlicht wurden. Man liest: „die Leitlinien halten Mindestanforderungen fest, die bei der Anwendung von Antibiotika bei Tieren in jedem Fall zu beachten sind. Sie stellen die Regeln der veterinärmedizinischen Wissenschaft für den Einsatz von Antibiotika dar, die bei jeder ordnungsgemäßen Behandlung nach §§ 1a, 12 TÄHAV beachtet werden müssen."

Der Jurist Dr. Burkhard Oexmann aus Hamm hat die Antibiotikaleitlinien aus juristischer Sicht kommentiert, welche rechtliche Bedeutung die Antibiotika-Leitlinien im Zivil-, Straf- und öffentlichen Recht, insbesondere für den Tierarzt, haben und ist da auf so manche "Ungereimtheit" gestoßen, die für den behandelnden Tierarzt unter Umständen zu "juristischen" Problemen führen könnten. Dr. jur. B. Oexmann schreibt klar und deutlich, dass er die Auffassung vertritt, die „Leitlinien für den sorgfältigen Umgang mit antimikrobiell wirksamen Arzneimitteln beinhalteten bei jedem Einsatz von Antibiotika bei Tieren mindestens zu beachtende Anforderungen, für rechtlicht nicht haltbar. Gerade weil weder auf EU- noch nationaler Rechtsebene verbindliche Forderungen für die Anwendung von antimikrobiell wirksamen Tierarzneimitteln definiert sind, ist schon wegen des Regelungsvorbehaltes in Artikel 168 des Vertrages über die Europäische Union und des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (EUV/AEUV) davon auszugehen, dass die bisherige Untätigkeit der Europäischen Institutionen keine zur rechtlichen Konstitution legitimierende Verantwortung der Arbeitsgruppe zur Generierung der Antibiotika-Leitlinien bildet.

Der Fachtierarzt Herbert Nagel, beschäftigt sich in einem weiteren Beitrag in der aktuellen NUTZTIERPRAXIS AKTUELL (NPA) Nr. 36 mit den Antibiotikaleitlinien aus der Sicht einer Tierarztpraxis. Der Schweinespezialist greift einzelne Punkte heraus, die einer unbedingten Korrektur bedürfen, denn die praktische "Arbeit" mit den Leitlinien erweist sich oft als kaum durchführbar. Für seinen Vortrag zu den Antibiotikaleitlinien auf der 10. Haupttagung der Agrar- und Veterinär- Akademie (AVA) im März 2011 mit rund 500 Teilnehmern, wurde der Tierarzt für den besten Beitrag der AVA-Veranstaltung mit knapp 60 Referenten vom Fachpublikum, aus Tierärztinnen und Tierärzten der Nutztierpraxis bestehend, als „bester Vortrag der 5-tägigen Fachveranstaltung gekürt.

Gerne sendet die Agrar- und Veterinär- Akademie (AVA) bei Interesse ein Probeexemplar der NUTZTIERPRAXIS AKTUELL (NPA) zu. Eine Mail an info@ava1.de genügt.

Kontakt:
eg hellwig
Agrar- und Veterinär-Akademie (AVA) EG Hellwig
Dorfstrasse 5
D 48612 Horstmar-Leer

fon: +49-(0)2551- 7878
fax: +49-(0)2551-83 43 00
info@ava1.de
www.ava1.de

 
 
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