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Anti-Scientology Plakataktion der Stadt Berlin mußte umgehend entfernt werden

Autor: UtaEilzer | Erstellt am: 13.03.2009 | Gelesen: 1324
Kategorie: Politik - Gesellschaft & Soziales | Bewertung: rateArateArateArateBrateB
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(Online-Artikel.de) - Plakataktion greift ungerechtfertigt in das Grundrecht des Antragstellers auf freie Ausübung seiner Weltanschauung nach Artikel 4 Absatz 1 Grundgesetz ein

Rechtswidrige Anti-Scientology Plakataktion der Stadt Berlin mußte umgehend entfernt werden
Rechtswidrige Anti-Scientology Plakataktion der Stadt Berlin mußte umgehend entfernt werden
Die Bezirksverwaltung Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf hatte in einer Nacht-und-Nebelaktion eine Litfass-Säule vor der Scientology Kirche Berlin errichtet. Darauf abgebildet war ein rotes Stopp-Schild mit der Aufschrift „STOP SCIENTOLOGY" und weitere Hasspropaganda gegen die Scientology Kirche. Daraufhin schaltete die Scientology Kirche ihre Rechtsanwälte ein.

Das Verwaltungsgericht Berlin befand am Freitag, den 27. Februar 2009 dass die Stadt Berlin mit dieser Aktion die Menschenwürde von Mitgliedern der Scientology Kirche nach Artikel 1 des Grundgesetzes sowie das Recht zur freien Glaubensausübung nach Artikel 4 Grundgesetz verletze. Das Gericht führt weiterhin aus, dass die Bezirksverwaltung ihre Neutralitätspflicht verletzt hat und eine derartige Aktion gesetzlich nicht gerechtfertigt ist. Das Berliner Verwaltungsgericht ordnete die sofortige Entfernung von Anti-Scientology Propaganda vor der Scientology Kirche Berlin an.

Wie das Gericht weiter ausführte, sei nicht nur der Verfassungsgrundsatz der Verhältnismäßigkeit durch die Plakataktion des Bezirksamts verletzt worden, sondern [d]ie öffentliche Aushängung des Plakats an dieser Stelle [verletzt] den Antragsteller [die Scientology Kirche Berlin] in seinem Grundrecht aus Artikel 1 GG.... Es ist jedenfalls im vorliegenden Verfahren vorläufigen Rechtsschutzes davon auszugehen, dass der Antragsteller als Weltanschauungsgemeinschaft den Schutz des Artikel 4 Abs. 1 GG genießt."

Die Anwälte der Scientology Kirche hatten dem Bezirksamt vorgeworfen, grundlegende Rechte ins Lächerliche zu ziehen und begehrten auf dem Weg des einstweiligen Rechtsschutzes die Beendigung dieser staatlichen Diskriminierung.

Das Gericht folgte der Argumentation: "Die vor der Zentrale des Antragstellers an einer Info-Säule angebrachten Plakate greifen ungerechtfertigt in das Grundrecht des Antragstellers auf freie Ausübung seiner Weltanschauung nach Artikel 4 Absatz 1 Grundgesetz ein."

"Wir sind sehr zufrieden mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts und sind froh, dass dieser diskriminierende Schandfleck für die Stadt Berlin schnellstmöglich entfernt worden ist. Er hatte dem Image der Weltstadt Berlin international nur geschadet", so Sabine Weber, Präsidentin der Scientology Kirche Berlin.

Die Scientology Kirche ist als gemeinnützige Religionsgemeinschaft in Schweden, Portugal, Ungarn, Italien, den USA, Australien, Neuseeland, Kanada und vielen anderen Ländern der Welt und nun auch in Argentinien anerkannt. In den letzten 30 Jahren haben deutsche Gerichte in mehr als 45 Entscheidungen die Religionseigenschaft der Scientology Kirche bestätigt und sie unter den Schutz der Religionsfreiheit im Sinne von Art. 4 des Grundgesetzes gestellt.

Die erste Scientology Kirche wurde in den USA 1954 von damaligen Scientologen gegründet. Stifter der „Dianetik" und „Scientology-Religion" ist L. Ron Hubbard. Mittlerweile gibt es über 7.731 Kirchen, Missionen und Gruppen in 164 Nationen, die insgesamt 10 Millionen Mitglieder betreuen.

Pressedienst der Scientology Kirche Bayern e.V., Beichstraße 12, 80802 München, Ansprechpartner: Uta Eilzer, TEL. 089-38607-145, FAX. 089-38607-109, www.skb-pressedienst.de
 
 
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