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Anschlussfinanzierung

Autor: Tigerauge | Erstellt am: 24.03.2010 | Gelesen: 1106
Kategorie: Geld - Versicherung & Vorsorge | Bewertung: rateArateArateArateBrateB
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(Online-Artikel.de) - Auf Details achten bei der Restschuld einer Immobilienfinanzierung

Zu einer Baufinanzierung gehört nicht nur die Erstfinanzierung, mit der der Grundstein für den Erfolg einer Immobilienfinanzierung gelegt wird, sondern auch die Anschlussfinanzierung.

Die Anschlussfinanzierung ist die Finanzierung der Restschuld nach Ablauf der ersten Zinsbindungsdauer. Sind die Zinsen gegenüber der auslaufenden Zinsbindung stark gestiegen, bedeutet dies eine höhere finanzielle Belastung. Bei einem Zinsanstieg um beispielsweise 2,50 % steigt allein die Zinsbelastung bei einem Darlehen über 100.000 Euro um ca. 2.500 Euro pro Jahr. Bei solchen Zinsbelastungen fällt es schwer noch einen vernünftigen Tilgungsanteil zu tragen. Es besteht also die Gefahr, dass aufgrund der steigenden Zinsen die Belastung zu hoch wird. Im schlimmsten Fall muss die Immobilie verkauft werden.

Der Anschlussfinanzierung kommt daher eine enorme Bedeutung zu. Bereits 3 bis 4 Jahre vor Ablauf der eigentlichen Zinsbindung sollte der Markt für Immobilienfinanzierungen genau beobachtet werden. Auch Analysen hinsichtlich der weiteren Zinsentwicklung sollten verfolgt und angestellt werden.

Sollte das Zinsniveau günstig sein, ist es eine Überlegung wert, ob die Zinsen für die anstehende Anschlussfinanzierung bereits im Voraus gesichert werden können. Dies funktioniert relativ unkompliziert mit einem so genannten Forward-Darlehen. Diese Darlehensart wird häufig im Bereich der Baufinanzierung zur Absicherung eines bestehenden Zinsniveaus eingesetzt. Dabei wird mehrere Jahre im Voraus ein Zins vereinbart, der dann bei der Anschlussfinanzierung gelten soll. Auf diese Weise kann das Zinsänderungsrisiko deutlich abgefedert oder sogar vollständig eliminiert werden.

Damit steht fest, dass der Zins bei der Anschlussfinanzierung entscheidend ist. Es gibt aber auch weitere Details, denen Beachtung geschenkt werden sollte - so beispielsweise der Sondertilgung. Diese wird bei der Erstfinanzierung vereinbart und gilt nicht automatisch auch für die Anschlussfinanzierung. Für die Anschlussfinanzierung wird dem Kreditnehmer ein Ergänzungsvertrag zur Unterschrift überlassen. Hier sollte vermerkt sein, dass die getroffene Sondertilgungsvereinbarung weiterhin ihre Gültigkeit behält. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die Sondertilgungsrechte verfallen.

Die Anschlussfinanzierung sollte gut geplant und sorgfältig ausgewählt werden. Dann ist die Baufinanzierung auch für die nächsten Jahre erfolgreich gesichert.

Alfred Kues
 
 
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