Nach der derzeitigen Rechtslage wird die
Riester-Rente auf die Grundsicherung im Alter angerechnet. Hiervon sind vor allem diejenigen betroffen, die durch ihr niedriges Einkommen voraussichtlich eine gesetzliche Rente unterhalb des Grundsicherungsniveaus bekommen werden. In einem solchen Fall wird die zusätzliche Rente aus einem Riestervertrag von den Ansprüchen auf Grundsicherung abgezogen. Dies gilt übrigens auch für alle anderen Arten von Einkünften.
Personen mit einem entsprechend niedrigen Einkommen haben also trotz der staatlichen Zulagen zunächst keinen Vorteil aus dem Abschluss eines Riester-Vertrages. Erst wenn die Summe aus gesetzlicher Rente und Riester-Rente das Niveau der Grundsicherung übersteigt, ergibt sich ein Vorteil für den Lebensstandard im Alter.
Sollte man daraus ableiten, dass Geringverdiener erst gar keinen Versuch unternehmen sollten, eine eigene Altersvorsorge aufzubauen? Diese Frage lässt sich nicht so leicht beantworten. Es gibt zwei Strategien mit der Anrechnung auf die Grundsicherung umzugehen. Zum einen können die Betroffenen jegliche Form der privaten Altersvorsorge einstellen und auf die staatliche Grundsicherung im Alter vertrauen. Da aber nicht sicher ist, wie hoch diese Grundsicherung in Zukunft ausfallen wird, ist dies eine riskante Strategie.
Die andere Möglichkeit ist, eine
private Altersvorsorge aufzubauen, die zusammen mit der gesetzlichen Rente deutlich über dem Niveau der Grundsicherung liegt. Dies ist natürlich für die einkommensschwachen Haushalte besonders schwierig. Hier bedeutet Altersvorsorge fast immer Konsumverzicht.
Gerade hier kann die Riester-Rente aber ein wichtiger Baustein sein. Bei Geringverdienern ist das Verhältnis von eigenen Beiträgen zu staatlicher Förderung besonders günstig. Kommen dann noch Zulagen für Kinder hinzu, lässt sich mit geringem Eigenbeitrag eine substanzielle Zusatzvorsorge aufbauen. Diese Zusatzvorsorge ist dann ein Baustein im Rahmen einer Altersvorsorgestrategie. Welche Anstrengungen zusätzlich nötig sind, um eine Altersvorsorge aufzubauen, die deutlich über dem Grundsicherungsniveau liegt, kann nur im Rahmen einer umfassenden Beratung ermittelt werden.
Anbieter solcher Beratungen sind Verbraucherzentralen, Versicherungsmakler- / und Vertreter sowie Banken.
Statistische Daten zur Riester-Rente
Seit der Einführung in 2001 gehört die
Riester-Rente zu den am häufigsten abgeschlossenen Altersvorsorgeverträgen überhaupt. Im ersten Quartal 2010 lag die Anzahl der abgeschlossenen Verträge bei rund 13,5 Millionen. Der in 2008 eingeführte Wohn-Riester wurde bis zum ersten Quartal 2010 etwa 500.000 mal abgeschlossen.
Philipp Fey