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Anleger muss übergebenen Prospekt lesen

Autor: GREAG | Erstellt am: 29.01.2010 | Gelesen: 618
Kategorie: Handel - Business & Wirtschaft | Bewertung: Unbewertet
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(Online-Artikel.de) - und kann sich nicht auf Unkenntnis der enthaltenen Informationen berufen

Zunächst vor den LG Zwickau, in Berufung vor dem OLG Dresden (zurückgewiesen am 23.04.2009; Az. 12 U 1793/08; rechtskräftig), unterlag eine von der Kanzlei BGKS vertretende Klägerin mit ihrem Antrag, sich der vertraglichen Verpflichtungen gegenüber der GRE Global Real Estate AG zu entziehen und geleistete Zahlungen zurückzuerhalten.

Die gelernte Bankkauffrau, die nach eigener Darstellung bereits in Aktienfonds investiert hatte, behauptete im Verfahren, dass sie in der Buchhaltung einer Bank tätig sei und daher keine Kenntnisse über Kapitalanlagen habe. Soweit so gut.

Die Klägerin berief sich im Verfahren darauf, sie sei im Beratungsgespräch nicht ausreichend auf die Risiken der Anlage hingewiesen worden. Die im Prospekt dargestellten Risiken habe sie nicht zur Kenntnis genommen, da sie das Prospekt nicht gelesen hatte. Das OLG Dresden wies die Argumentation der Klägerin zurück, sie werde für Ihr Vertrauen in die Richtigkeit behaupteter Zusicherungen eines Anlageberaters „bestraft".

Das Oberlandesgericht Dresden verwies auf die Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Celle, das ein grob fahrlässiges Verhalten eines Anlegers darin erblickte, dass dieser einen ausreichende Zeit vor dem Beratungsgespräch vorgelegten Prospekt nicht gelesen hat. Die Klägerin habe die Folgen des Umstandes, dass sie sich einer auf der Hand liegenden Erkenntnismöglichkeit (Emissionsprospekt) verschlossen hat, allein zu tragen.

Es liege auch keine Beratungspflichtverletzung in dem Umstand, dass die Beklagte nicht über einen „Prospektcheck" des Brancheninformationsdienstes k-mi informiert wurde. Bei diesem Blatt handele es sich gerade nicht um allgemein anerkannte Publikationen für Wirtschaftsfragen (wie etwa Börsenzeitung, Financial Times Deutschland, Handelsblatt oder Frankfurter Allgemeine Zeitung) oder für ein bestimmtes Marktsegment, deren Seriosität und Qualität über jeden Zweifel erhaben sei.

Auch hier muss die von der Kanzlei BGKS vertretene Anlegerin Gerichtskosten und Anwaltskosten von knapp EUR 10.000 tragen.

Die GRE Global Real Estate AG erwarb in den Jahren 07/2001-05/2007 Finanzmittel am freien Kapitalmarkt. Mit gezielter Werbung im Internet machen offenbar einige selbsternannte Anlegerschutzanwälte gerne Geschäfte mit vermeintlich geschädigten Anlegern.

Dabei versuchen die Anwälte, mit gezielter Verunsicherung Zweifel bei den Kapitalgebern hinsichtlich der früheren Anlageentscheidung zu schüren. Einzelfallentscheidungen, die gerne als allgemeinverbindlich dargestellt werden, sollen die bewusste Wahrnehmung des nicht unerheblichen Prozesskostenrisikos mindern. In beiden Instanzen wurde die GRE Global Real Estate AG vom Münchner Rechtsanwalt Thomas Gaßner vertreten, der die Gesellschaft auch in anderen Verfahren bundesweit erfolgreich vertritt. Dieses Verfahren und auch die anderen von der GRE Global Real Estate AG erfolgreich abgewehrten Klagen zeigen, dass es stets auf die Würdigung des Einzelfalles ankommt. Eine Übertragung einzelner, herausgepickter Urteilsgründe auf neue Mandatsverhältnisse führt nur selten zum Erfolg. Zumindest nicht beim betroffenen Anleger, für den der Schuss auch gerne mal nach hinten losgeht. Weder dass er von seinen Verpflichtungen entbunden wird, noch dass ihm die geleisteten Zahlungen rückerstattet werden müssten; vielmehr muss er dann auch noch Gerichts- und Anwaltskosten tragen. In nicht wenigen Fällen überstiegen diese die erwarteten Auskehrungen erheblich.

Die GRE Global Real Estate AG rät ihren Anlegern, immer zunächst das Gespräch mit der Gesellschaft zu suchen. In eindeutigen Fällen ist dies die flexiblere, kostengünstigere und schnellere Lösungsmöglichkeit.

Kontakt:
GRE Global Real Estate AG
Firmensitz & Hauptverwaltung
Schloss Steinpleis
D-08412 Werdau/OT Steinpleis

Telefon: 0049 3761/80 04-0
Telefax: 0049 3761/80 04-25
E-Mail: info@greag.de

Unternehmensangaben nach §5 TMG und §55 RStV
Vertretungsberechtigter Vorstand: Frank André Audilet
Registergericht: Amtsgericht Chemnitz
Registernummer: HRB 18414
Inhaltlich Verantwortlicher: Frank André Audilet

Die GRE Global Real Estate AG Unternehmensgruppe hat sich in den letzten Jahren als Projektentwicklerin und Bestandhalterin von Immobilien innerhalb des deutschen Immobilienmarktes etabliert.

Eines unserer Kerngeschäfte ist die Projektentwicklung von Immobilien mit den zugehörigen Leistungsfeldern, wie die Grundstücksakquise, die Standortanalyse, die Planung bis hin zur schlüsselfertigen Umsetzung und die Vermarktung der jeweiligen Projekte und das alles aus einer Hand. Ein weiteres derzeitiges Geschäftsfeld ist die Bestandhaltung und der Erwerb von Immobilien aus der Bankenverwertung überwiegend im wohnwirtschaftlichen Bereich mit dem Aspekt einer langjährigen Renditeerzielung. Des Weiteren halten wir und tätigen wir Unternehmensbeteiligungen überwiegend im Immobilienbereich auch außerhalb der GRE Global Real Estate AG Unternehmensgruppe. Unsere Aufgabe ist ebenfalls im Management unseres Immobilienbestandes und unserer Unternehmensbeteiligungen.

Hiefür haben wir innerhalb der GRE Global Real Estate AG Unternehmensgruppe sehr erfahrende Spezialisten in den Bereichen Architektur, Ingenieurbau, Projektsteuerung, Projektüberwachung und im kaufmännischen Bereich. Unser Ziel ist es im langjährigen Bereich für unsere Anleger auf dem Sektor des Immobilienmarktes eine attraktive Rendite bei überschaubaren Risiken zu ermöglichen.

 
 
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