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Angela Merkel, Glaube ist Menschenrecht

Autor: Pater_Lingen | Erstellt am: 09.01.2011 | Gelesen: 759
Kategorie: Politik - Gesellschaft & Soziales | Bewertung: rateArateArateArateBrateB
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(Online-Artikel.de) - Kommentar zu einer Video-Botschaft der Bundeskanzlerin bzgl. Religionsfreiheit

Bundeskanzlerin Angela Merkel hat am 08.01.2011, anlässlich des Attentates auf koptische Christen in Ägypten, in Ihrer wöchentlichen Videobotschaft erzählt: "Deutschland wird immer darauf achten, dass diese grundlegenden Freiheiten – so zum Beispiel die Religionsfreiheit – auch überall eingehalten werden. Das gilt für uns, und wir können sagen, dass bei uns in Deutschland die Menschen jedweder Religion die Möglichkeit haben, ihre Religion frei zu leben."

Dazu einige Beispiele:

1. Zur in der BRD herrschenden Zwangszivilehe s. E. Eichmann, K. Mörsdorf, Lehrbuch des Kirchenrechts, München (9)1958, 147: "Die Zwangszivilehe widerspricht in zweifacher Hinsicht den in Art. 4 des GG gewährleisteten Grundrechten: a) Der Anspruch des Staates auf Alleinherrschaft der standesamtlichen Eheschließung verletzt die Glaubens- und Gewissensfreiheit (GG Art. 4,I). Der katholische Christ kann nämlich eine wirkliche Ehewillenserklärung allein vor der Kirche abgeben; er kommt daher, wenn er sich notgedrungen dem Staatsgesetz beugt, in die Zwangslage, gegen seine religiöse Überzeugung zu handeln oder rein äußerlich eine leere Erklärung abzugeben. [...] b) Der Anspruch auf Priorität der standesamtlichen Eheschließung vor der kirchlichen Trauung verletzt das Recht auf ungestörte Religionsausübung (GG Art. 4,II). Indem der Staat die durch Ge1dbußdrohung unterstützte Forderung erhebt, daß die kirchliche Trauung erst stattfinden darf, wenn die Ehe vor dem Standesbeamten geschlossen ist, hindert er die Geistlichen an der freien Vornahme der kirchlichen Trauung und verlegt dadurch den Verlobten den Weg zu einer religiösen Handlung. Das bedeutet für den katholischen Christen, dass ihm der Staat den Zugang zu dem Sakrament versperrt."

2. Zur freien religiösen Rede s. z.B. die Verurteilung des Lebensschützers Klaus Günter Annen wegen seiner - dem kirchlichen Lehramt entsprechenden - Feststellung, dass Gott Abtreibung "als schwere Verfehlung - als Todsünde - anrechnen" wird.

3. Zum freien religiösen Glaubensbekenntnis s. z.B. die ganzen - objektiv illegalen und rechtlich unwirksamen - "Verurteilungen" des Verf.; diese sind allerdings so zahlreich und obendrein so absurd, dass sie kaum alle aufgezählt, geschweige denn im einzelnen in ihrer Absurdität dargelegt werden können. Im wesentlichen geht es aber immer nur um eines: Die BRD zwingt den Bürgern die Häresie auf, dass ein antikatholisches Gebilde, i.e. die Gruppe des sog. "Zweiten Vatikanischen Konzils" (V2), die römisch-katholische Kirche sein soll, obwohl der päpstliche Stuhl bekanntlich seit dem Tod von Papst Pius XII. (1939-1958) unbesetzt ist, d.h. es besteht Sedisvakanz. Wer - wie der Verf. - sich dem BRD-Zwang zum Glaubensabfall nicht unterwirft, wird rigoros mit "Vorladungen", "Strafbefehlen", "Verurteilungen" etc. pp. überzogen. Weder bringt die BRD für ihr Vorgehen irgendwelche Argumente, noch berücksichtigt sie die Argumente für den katholischen Glauben. Weil der Verf. - im Gegensatz zu vielen anderen "Sedisvakantisten" - sich durch all die Jahre und durch all die Prozesse nicht einschüchtern ließ, wollte die BRD, konkret das "Amtsgericht Dorsten", ihn als geisteskrank diagnostizieren lassen. Der dafür angeheuerte "Gutachter" erklärte: "Bei Herrn Lingen lassen sich keine sicheren Hinweise eruieren oder wahrscheinlich machen, dass bei ihm eine paranoide Persönlichkeitsstörung vorliegt." Dessen ungeachtet, also in klarstem Bewusstsein der Lüge, diffamierte AG Dorsten den Verf. dann doch als paranoid. Wozu dann eigentlich ein Gutachter? Nun, immerhin wurden die horrenden Kosten für dieses - bewiesenermaßen qualitativ absolut katastrophale - "Gutachten" dem Verf. noch zusätzlich aufgebürdet. Die ganzen Verurteilungen führten u.a. zur Bankrottpfändung des Verf., und weil irgendwann eben alle Konten geplündert waren, waren weitere "Geldstrafen" nicht mehr einziehbar. Dann griff die BRD souverän zur Gefängnisverurteilung: Der Verf. erhielt z.B. eine Ladung zum Haftantritt für folgendes "Verbrechen": Er hatte die für jeden sofort als wahr nachprüfbare Tatsache geäußert, dass ihm früher die Domain katholisch.de gehört hatte. Also selbst Handlungen, die in keiner Weise strafbar sein können, reichen der BRD schon aus, um Katholiken zu Gefängnis zu verurteilen.
Aber dies sind nur wenige Beispiele dafür, was es mit der von Angela Merkel behaupteten Religionsfreiheit in der BRD auf sich hat. Wer bislang blindes Vertrauen in Politiker hatte, könnte diesen Merkel-Vorfall als Anlass nehmen, sich einmal mit der Wahrheit zu beschäftigen.

Pater Rolf Hermann Lingen
 
 
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comment Kommentare von Besucher !

Gepostet von Peter Wolf am 12.01.2011
Dieser Artikel ist sehr gut. Glaube ist Menschenrecht Ja, Glaubenspflicht Nein! Wir brauchen Menschen die an Gott glauben, egal welcher Religion, damit die Menschheit auch eine Leitlinie hat.







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