Diese Auffassung vertritt der in Führerscheinkreisen bekannte Jurist Dr. Werner Säftel. In einem Gutachten zur Frage der Rechtssicherheit einer nach dem 19.01.2009 erworbenen Fahrerlaubnis kommt Dr. Säftel zu dem Schluss, dass die Nicht-Anerkennung europarechtswidrig ist.
Die bisherige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes folgt Artikel 13 Abs. 2 der 3. EU-Führerscheinrichtlinie, in dem es wörtlich heißt: „Eine vor dem 19.01.2013 erteilte Fahrerlaubnis darf aufgrund der Bestimmungen dieser Richtline weder entzogen noch in irgendeiner Weise eingeschränkt werden.“
Entgegen einschlägiger Äußerungen, unter anderem vom ADAC sind Fahrerlaubnisse, die nach dem 19.01.2009 erworben worden sind, gültig. Diese Auffassung vertritt der in Führerscheinkreisen bekannte Jurist Dr. Werner Säftel.
In einem Gutachten zur Frage der Rechtssicherheit einer nach dem 19.01.2009 erworbenen Fahrerlaubnis kommt Dr. Säftel zu dem Schluss, dass die Nicht-Anerkennung europarechtswidrig ist.
Die bisherige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes folgt Artikel 13 Abs. 2 der 3. EU-Führerscheinrichtlinie, in dem es wörtlich heißt: „Eine vor dem 19.01.2013 erteilte Fahrerlaubnis darf aufgrund der Bestimmungen dieser Richtline weder entzogen noch in irgendeiner Weise eingeschränkt werden."
Unter diesen Umständen ist nicht zu erkennen, warum die nach dem 19.01.2009 erworbenen Fahrerlabnisse aus anderen EU-Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland keine Anerkennung mehr erlangen sollten.
Das Gutachten ist zu finden unter: fuehrerschein-ohne-idiotentest.beepworld.de