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Amtsgericht Mettmann verurteilt User von nachbarschaft24.net zur Zahlung

Autor: michalakra | Erstellt am: 26.11.2009 | Gelesen: 2389
Kategorie: Recht - Gesetz & Steuern | Bewertung: rateArateArateArateBrateB
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(Online-Artikel.de) - Verträge im Internet wirksam - Amtsgericht Mettmann

Im Internet existieren unzählige Foren, in denen Opfern von Internetbetrug und Abofallen Verhaltenstipps gegeben werden. Leider wird dabei gern übersehen, dass nicht alle Anbieter von Online-Diensten über einen Kamm zu scheren sind. Eine landläufige Meinung ist unter anderem, Rechnungen für online abgeschlossene Verträge hätten keine rechtliche Wirksamkeit, müssten folglich auch nicht bezahlt werden. Ein unseriöser Anbieter würde unter allen Umständen den Weg vor Gericht scheuen.

Sicher richtig, wenn es sich tatsächlich um ein Unternehmen mit unlauteren Geschäftspraktiken handelt. Die Firma Netsolutions FZE braucht ein Gerichtsverfahren jedoch nicht zu meiden, wenn sie für den angebotenen Dienst der Webseite nachbarschaft24.net die fälligen Zahlungen ihrer Kunden einklagen will. Bei dieser Seite handelt sich weder um „Internet-Abzocke" noch um eine Abofalle, wie zum Beispiel das Amtsgericht Mettmann in einem aktuellen Urteil entschieden hat. Im vorliegenden Fall klagte Netsolutions FZE gegen einen angemeldeten Nutzer aus Mettmann. Er wurde zur Zahlung von 54,- € zuzüglich Zinsen von 5 % verurteilt, dazu musste er die Kosten des Rechtstreits tragen. Hier einige Auszüge aus der Urteilsbegründung in diesem aktuellen Fall:

„Unstreitig hat der Beklagt sich auf der Startseite des Auftritts der Klägerin (…) eingetragen und dadurch einen streitgegenständlichen Vertrag geschlossen."

„Entgegen der Ansicht des Beklagten ist der geschlossene Vertrag nicht durch die von ihm erklärte Anfechtung wegen eines Irrtums von Anfang an nichtig. (…)"

„Es ist zu berücksichtigen, dass die Startseite der Klägerin deutlich darauf hinweist, dass bei der Nutzung des Eintrags ein Vertrag zustande kommt, nach 14 Tagen ein entgeltlicher Vertrag. Deutlich ist auf der Startseite erkennbar, dass bei der Anmeldung nach 14 Tagen 9,- € Monatsbeitrag für zwei Jahre fällig werden. Es ist nicht erkennbar, dass der Beklagte sich bei Einschreiben (…) geirrt haben könnte. Der Beklagte hat auch detaillierte Angaben gemacht, die abgefragt werden. Zudem hat er noch sein Foto eingestellt und damit zu erkennen gegeben, dass er die Leistung der Klägerin sucht. Irgendein damit verbundener Irrtum, den der Beklagte auch nicht nachvollziehbar geschildert hat, kann dabei nicht festgestellt werden."

„Ein Widerrufsrecht steht dem Beklagten gemäß § 312 d Abs. 3 Zif. 2 BGB nicht zu, denn der Beklagt hat vor Ende der Widerrufsfrist schon am 17.1.2007, nachdem am 10.10.2007 der Vertrag geschlossen wurde, durch Einstellen seines Fotos Dienstleistungen in Anspruch genommen."

„Entgegen der Ansicht des Beklagten verstoßen die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Klägerin auch nicht gegen § 307 BGB, denn eine unangemessene Benachteiligung des Verbrauchers kann in dem Passus, dass durch Absenden der vollständigen Registrierungsdaten ein Angebot zum Vertragsabschluss gegeben wird, nicht gesehen werden. Es ist gerade üblich im Geschäftsverkehr, dass bei Angabe von Name, Adresse etc. der Kunde ein Angebot oder eine Willenserklärung abgibt." (Geschäftsnummer 25 C 25/08)
 
 
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comment Kommentare von Besucher !

Gepostet von Frank Michalak am 04.12.2009
Liebe Leser !

Mein Name ist Frank Michalak.

Ich habe diese Artikel geschrieben, weil Weihnachten vor der Tür steht.

Sinn und Zweck meiner Beiträge besteht darin, alle, die auf die Abzockmasche von nachbarschaft24.net hereingefallen sind, zum Zahlen zu drängen. Wenn da auch „etwas“ gelogen wird – egal. Dazu nutze ich so viele Portale wie es nur geht. Das Geschäft soll sich ja lohnen J.
Übrigens:
Für die Urteile haben wir als „Zahlungsverweigerer“ tatsächlich Strohmänner engagiert, die dafür auch einiges Geld bekommen haben. Dafür können wir aber jetzt die für uns sehr hilfreichen Urteile veröffentlichen. Außerdem sind die viel neuer als das Urteil vom 05.11. 2008, als entschieden wurde, daß für nachbarschaft24.net nicht gezahlt werden braucht.
Näheres hier:

www.abzocknews.de/2009/11/26/hasimaus-rechtsanwalt-frank-michalak-ubernimmt-forderungseinzug-fur-nachbarschaft24-net/

Der größte Coup war, die Seite rotglut.org zu kapern. Hier haben wir eine Menge getürkter Einträge eingestellt, die selbst Kenner der Szene am Anfang verunsichert haben J. Besonderen Spaß macht es uns, Nicknamen zu verwenden, die auch die Abzockgegner verwenden. Somit stiften wir doch einige Verwirrung.

Es ist unverständlich, daß es Leute gibt, die auf so eine sinnlose Seite wie nachbarschaft24.net hereinfallen, doch es gibt sie zur Genüge.
Besonders viel Spaß macht es mir, wenn Minderjährige hereingelegt werden. Die kriegen wir über gezielte Botschaften in verschiedenen Chaträumen. Man stelle sich vor, wie die jungen Gören gucken, wenn sie die Rechnung kriegen ! Zum Glück trauen die sich nicht, ihren Eltern davon zu erzählen. Also kratzen sie ihre letzten Kröten zusammen und zahlen fleißig. Das hat ja bei

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und wie sie alle heißen auch hervorragend geklappt. Vielen Dank noch an Robert Fussan. Tolle Arbeit !
Daß die Anmeldeseite bei der Anmeldung nicht die gleiche ist, als wenn man die Seite direkt aufruft, versteht sich von selbst. Könnte ja sein, daß vielleicht doch jemand den versteckten Kostenhinweis liest und sich dann nicht anmeldet ...
Im Zweifelsfall kann ich immer behaupten ich hätte davon nichts gewußt.
Etwas sauer bin ich über einige Beiträge von Katzenjens, der den Nagel leider ziemlich auf den Kopf trifft: lotgd.aszlig.net/blog/index.php/tag/vivis-homepagede/

www.online-artikel.de/profile.php?author_id=8706

na ja.
in dem Sinne ..
und daß das Geld in Strömen fließe !

Ihr Frank Michalak

Gepostet von Pille am 29.11.2009
Ups irgendwie wurde in dem Artikel doch tatsächlich das Urteil des Berliner Amtsgerichts Mitte, vom 05.11.2008 - Az.: 17 C 298/08 versäumt! Ach so da hat Netsolutions FZE deutlich verloren... Naja, mal zum Thema seriös und unseriös: Eine seriöse Firma würde einfach mal nen gerichtlich Mahnbescheid schicken, dafür braucht man nichtmal einen Anwalt! Aber so schickt man lieber 2 Jahre lang haltlose Drohungen mit bunten Screenshots und lässt im internet die "Werbetrommel" rühren.

Nun ich selbst habe die erste Rechnung widerrufen, natürlich ohne Reaktion seitens Netsolutions FZE. Vor einigen Tagen habe ich wie soviele nen netten Anwaltsbrief bekommen, den ich inhaltlich sogar verstanden habe! Als nicht Jurist muss ich sonst imemr zu meinem Anwalt gehen und mir das ins deutsche übersetzen lassen... naja wie dem auch sei da stand drinnen, ich hätte nichts Widerrufen. Zu dumm, dass ich die E-mail noch habe ;)
Sollte ich wirklich vor Gereicht gezogen werden, werde ich mich nicht wie alle hier aufgezeigten Urteile auf einen Vergleich einlassen, sondern es hart auf hart kommen lassen. Wie das Berliner Urteil zeigt wird das dann wohl die nächste Klatsche für diese Firma.








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