Nicht nur für Selbständige und Freiberufler ist eine private Vorsorge von hoher Wichtigkeit. Die Rürup Rente wurde im Jahr 2005 eingeführt. Bis zu diesem Zeitpunkt musste die Altersvorsorge aus dem bereits versteuertem Einkommen finanziert werden. Aber mit der Rürup Rente beteiligt sich nun auch der Staat. Alle Sparer der Rürup Rente genießen mehr Steuervorteile. Jährlich werden die Abzugsbeträge um 400 Euro verbessert, so dass eine immer deutlichere Steuerersparnis entstehen kann. Die Rürup Rente ist gesichert vor Hartz-IV und eine Einzahlung von gelegentlichen größeren Summen ist jederzeit möglich. Es besteht das Recht auf eine monatliche, lebenslange Rente. Die Rürup Rente ist abschließbar in der klassischen Form, aber auch fondsgebunden.
Ebenso große Steuervorteile kann man sich mit der Riester Rente sichern. Um eine höchstmögliche Zulagen-Förderung zu erhalten, muss lediglich drei Prozent des Brutto-Einkommens eingezahlt werden. Dieser Beitrag erhöhte sich jedoch 2008 auf vier Prozent. Handelt es sich um Geringverdiener, so reicht eine Einzahlung von 60 Euro im Jahr, nicht erwerbstätige Ehepartner genießen ebenfalls den Anspruch auf eine Zulage. Kinder, die nach 2008 geboren wurden, erhalten sogar eine einmalige Zulage in Höhe von 300 Euro. Bis dahin waren es nur 185 Euro. Ebenso wie bei der Rürup Rente sind die Ansprüche der Riester Rente vor Hartz-IV geschützt. Junge Menschen, die eine Riester Rente unter 21 Jahren abschließen, erhalten sogar noch einen Bonus in Höhe von 100 Euro. Für die spätere Auszahlung muss man beachten, dass etwa 30 % auf einmal ausbezahlt werden. Der Rest fließt dann als lebenslange monatliche Rente.
Die Rürup Rente ist in ihrem Ursprung für Selbständige konzipiert worden. Diese Personengruppe würde die Förderung der Riester Rente nämlich nicht erhalten. Da aber auch Selbständige für ihr Alter vorsorgen sollen und müssen, ist die Rürup Rente für sie die ideale Lösung. Beide, Rürup Rente und Riester Rente, zahlen die lebenslange Rente ab dem 60. Lebensjahr.