(Online-Artikel.de) - „Ein 35-Jähriger, verheiratet, ein Kind, hat noch nichts zusätzlich für die Altersvorsorge unternommen. Was sollte er tun?"
Wer bisher noch nichts für die private Absicherung getan hat, sollte zunächst den Einstieg in eine betriebliche Altersvorsorge prüfen.
Grundsätzlich gilt: Nicht alle Eier in einen Korb legen, sondern breit streuen. Hier erfahren Sie, was Sie schon immer zum Thema betriebliche Altersvorsorge wissen wollten.
Ein guter Mix aus allem
Mit anderen Worten: Ziel sollte der Aufbau eines über Anlageklassen, Branchen und Länder breit diversifizierten Portfolios sein mit einem guten Mix aus Ertrag und Risiko. Interessant sind Branchen, die vom demographischen Wandel profitieren, zum Beispiel Gesundheit und Bildung. Des Anlagerisiko sollte mit zunehmendem Alter reduziert und der Fokus auf die Sicherung des bereits Angesparten und verzinsten Kapitals verlagert werden.
Jede Förderung nutzen!
- Der Angestellte sollte sich selbst klar machen, dass er bei konsequentem eigenem Verhalten auf drei sehr positive Entwicklungen zusteuert:
- Er gehört einer Generation an, die die längste Lebenserwartung nach der Erwerbsarbeit hat.
- Eigene Altersvorsorge wurde noch nie so lukrativ staatlich gefördert, wie es heute der Fall ist.
- Dies erlaubt bei eigenem Handeln auch einen relativ hohen Lebensstandard im Alter.
Deshalb mein Rat:Sie sollten alle Sparmöglichkeiten einsetzen, um die höchste Förderung mitzunehmen. Zwei Wege bieten sich an, die alternativ oder zusammen beschritten werden können.
1. In Absprache mit dem Arbeitgeber kann ein Teil des Bruttogehalts, steuer und bis 2008 auch sozialversicherungsfrei, als Altersvorsorge zurückgelegt werden. Für die nächsten 30 Jahre bleiben jährlich alle Einzahlungen steuerfrei - auch die Verzinsung des Kapitals - und bilden Eigenkapital. Zurzeit können jährlich bis zu 4320 Euro steuerfrei für eine Betriebliche Altersvorsorge aufgewendet werden.
2. Bis einschließlich 2007 können bis zu 1575 Euro und ab 2008 2100 Euro aus versteuertem Geld gespart werden. Dieses Sparen erleichtert der Staat durch jährlich 114 Euro (154 Euro ab 2008) für den Angestellten und 138 Euro für das Kind (185 Euro ab 2008). Ein eigener Vertrag der Ehepartnerin wird zusätzlich gefördert.
Sandra Wagner