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Alte Leipziger Berufsunfähigkeitsversicherung - geänderte Bedingungen 2011

Autor: Borchardt | Erstellt am: 23.04.2011 | Gelesen: 1140
Kategorie: Geld - Versicherung & Vorsorge | Bewertung: Unbewertet
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(Online-Artikel.de) - Änderungen der Dynamikbedingungen und neue Berufsgruppeneinteilung

Alte Leipziger ändert Dynamikbedingungen
Alte Leipziger ändert Dynamikbedingungen

Dynamikbedingungen


Angemessenheitsprüfung

Einige Versicherer - so auch die Alte Leipziger - nehmen eine Angemessenheitsprüfung vor, bei der es darum geht, ob eine angemessene Relation der Berufsunfähigkeitsrente zum Einkommen des Versicherten besteht. Besteht diese nicht, wird der Versicherer für die dynamischen Erhöhungen von der Leistung frei, bei denen keine angemessene Relation vorlag. Der Versicherer leistet auf diese Erhöhungen dann keine BU-Rente, die Beiträge werden zurückgezahlt.

Die Alte Leipziger hat die diesbezüglichen Regelungen in den Bedingungen zur Dynamik 2011 optimiert. Die Angemessenheitsprüfung erfolgt ab einer Gesamtrente von mehr als 40.000 Euro und nicht mehr, wie bisher, ab einer Gesamtrente von mehr als 30.000 Euro.

"Übersteigt die gesamte jährliche Berufsunfähigkeitsrente 40.000 Euro [...]"

(Alte Leipziger, Zusatzbedingungen für die Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dynamik nach Modus P, Stand 2011, Druck-Nr. 2330 - 1.2011)

Zugunsten des Kunden wurden folgende Ausnahmen festgelegt:

Besteht bei Eintritt des Leistungsfalls unter Berücksichtigung der letzten Erhöhung eine angemessene Relation zum durchschnittlichen Bruttoeinkommen der letzten beiden Kalenderjahre, verzichtet die Alte Leipziger auf die Geltendmachung der Leistungsfreiheit wegen fehlender Angemessenheit für alle Erhöhungen in der Vergangenheit. Wenn also bei Eintritt des Leistungsfalls die versicherte BU-Rente aller bei der Alten Leipziger und anderen privaten Versicherungsunternehmen bestehenden Versicherungen (inklusive bereits erfolgter Erhöhungen) nicht mehr als 70 %des durchschnittlichen Bruttoeinkommens der letzten beiden Kalenderjahre (bei Selbständigen 70 % des durchschnittlichen Gewinns vor Steuern) beträgt, besteht voller BU-Schutz.

Wurde die zuvor genannte Regelung nicht erfüllt, wird die letzte Erhöhung berücksichtigt, bei der noch eine angemessene Relation zum durchschnittlichen Bruttoeinkommen der letzten beiden Kalenderjahre vor Eintritt des Leistungsfalls gegeben ist (vgl. Dynamikbedingungen § 4 Abs. 5).

Wegfall der Regelung zum Erlöschen des Erhöhungsrechts

Mit der Änderung der Bedingungen zum Januar 2011 ist die Regelung entfallen, dass das Recht auf dynamische Erhöhungen erlischt, wenn der Versicherte zweimal hintereinander keinen Gebrauch von der Erhöhung gemacht hat.

In den Bedingungen zur Dynamik von 2010 findet sich in § 5 (2) noch die folgende Regelung:

"Sollten Sie mehr als zweimal hintereinander von der Erhöhungsmöglichkeit keinen Gebrauch machen, erlischt Ihr Recht auf weitere Erhöhungen; es kann nur mit unserer Zustimmung neu begründet werden."

Mit dem Wegfall der Regelung zum Erlöschen des Erhöhungsrechts in den Bedingungen 2011 der Alten Leipziger bleibt das Erhöhungsrecht bestehen, auch wenn der Versicherte mehrmals (auch mehrmals hintereinander) der Erhöhung widerspricht, d.h. von seinem Erhöhungsrecht keinen Gebrauch macht.

Diese Änderung stellt sich als Verbessung der Dynamikbedingungen der Alten Leipziger dar.

In den Bedingungen der meisten Versicherer finden sich solche oder ähnliche Einschränkungen des Erhöhungsrechts, wenn der Versicherte mehrfach von der Erhöhungsmöglichkeit keinen Gebrauch macht.

Beispiel Dynamikbedingungen der HDI-Gerling

"Sollten Sie nach der letzten Erh”öhung innerhalb von drei Jahren von der Erh”öhungs-m”öglichkeit keinen Gebrauch machen, so erlischt Ihr Recht auf weitere Erh”öhungen; es kann jedoch mit unserer Zustimmung neubegründet werden."

(Quelle: HDI Gerling, Besondere Bedingungen für die planm„äßige Erh”öhung der Prä„mie und Leistungen ohne Gesundheitsprüfung; LV_BB_DYN_RIS.1001)

Änderung der Dynamikbedingungen gilt auch für Bestandskunden

Die neue Grenze von 40.000 € und die Regelungen zur Angemessenheit von Dynamikerhöhungen gelten auch für Bestandsverträge, wenn eine Vereinbarung zur Dynamik in den Vertragsbedingungen besteht.

Berufsgruppeneinteilung

Die Alte Leipziger hat die Berufsgruppeneinteilung geändert. Die neue Einteilung erfolgt nun in 7 anstatt bisher 5 Berufsgruppen. Die Beiträge einiger Berufe seien - so die Alte Leipziger - durch die neue Einteilung niediger als zuvor.

Die neue Berufsgruppeneinteilung der Alten Leipziger

1++Berufe mit akademischer Ausbildung und über 90 % Bürotätigkeit sowie
Ärzte ohne operative Tätigkeit
1+Berufe mit akademischer Ausbildung, kfm. Angestellte mit kfm. Ausbildung
und über 75 % Bürotätigkeit sowie Ärzte mit operativer Tätigkeit
1Kaufmännische Angestellte mit kfm. Ausbildung und unter 75 % Bürotätigkeit
2+Kaufmännische Angestellte mit sonstiger Ausbildung sowie Handwerker
(Meister/Techniker) mit über 75 % Bürotätigkeit
2Kaufmännische Angestellte ohne Ausbildung sowie Handwerker
(Meister/Techniker) mit unter 75 % Bürotätigkeit
3+Handwerker mit entsprechender Ausbildung sowie Berufe mit
körperlicher Tätigkeit
3 Handwerker ohne bzw. mit sonstiger Ausbildung sowie Berufe mit besonders
schwerer körperlicher Tätigkeit

In unserer Beratung zur Berufsunfähigkeitsversicherung nehmen wir eine präzise Einordnung in eine Berufsgruppe vor. Das ist wichtig, denn es ergeben sich unterschiedliche Beiträge, je nach Einordnung eines Berufbildes in eine Berufsgruppe. Sie unterstützen den Beratungsprozeß, indem Sie das Formular Tätigkeitsbeschreibung ausfüllen.

Anhand Ihrer Beschreibung Ihrer Tätigkeit, ist die präzise Einordnung Ihrer Tätigkeit in eine Berufsgruppe möglich.

Dokumente zu diesem Artikel

  • Zusatzbedingungen für die Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dynamik nach Modus P, Stand 2011 Druck-Nr. 2330 - 1.2011 (Download pdf)

  • Alte Leipziger Allgemeine Bedingungen für die Berufsunfähigkeitsversicherung
    Druck-Nr. 2300 - 01.2011 (Download pdf))


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Bildquellenangabe: Stefanie Hofschlaeger/pixelio.de

 
 
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