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Alles was Recht ist

Autor: findur | Erstellt am: 02.07.2009 | Gelesen: 931
Kategorie: Dienstleistungen & Consulting | Bewertung: rateArateArateArateBrateB
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(Online-Artikel.de) - Nicht nur Anwälte müssen sich mit unserem Rechssystem befassen.

Die Juristerei bietet interessierten Menschen viele Felder der Betätigung, schließlich bestehen in Deutschland und Europa eine Unmenge an Gesetzen, Verordnungen, Vorschriften usw., die nicht immer eineindeutig formuliert sind, die sich bisweilen, aufgrund der föderalistischen Zusammensetzung der Bundesrepublik und der Europäischen Union als umschließende, europäische Institution auch widersprechen und daher durch Juristen interpretiert und definiert werden müssen. So kann man beispielsweise sich als Rechtsanwalt Arbeitsrecht als Kernkompetenz und Hauptfeld erwählen und dann feststellen, dass die Gesetze und Bestimmungen insgesamt sehr vielfältig und verworren sind und zudem, anders als beispielsweise im öffentlichen Recht, in der Regel menschliche Schicksale hinter den Fällen stehen, denn immer noch zählt ein Arbeitsplatz zu den wesentlichen Gründen für sozialen Erfolg und einen gesicherten Platz in der Mitte der Gesellschaft, wer diesen verliert, der läuft schnell Gefahr, diesen Platz zu verlieren und abzurutschen an die Randbereiche.

Sicherlich, eine gute Ausbildung und die Bereitschaft, sich, möglichst ein Leben lang, weiterzubilden und damit auch neue Erkenntnisse und Ergebnisse aus Wissenschaft, Forschung und Lehre zu integrieren, bilden neue Kernkompetenzen und damit eine gewisse Sicherheit, den Arbeitsplatz nicht zu verlieren, doch Garantien gibt es dennoch keine. So kann man beispielsweise auch als Führungskraft an diversen Maßnahmen zum Führungskräfte Training teilnehmen, und dennoch kann die internationale Wirtschaft, etwa bei Fusionen, solche Führungskräfte zunächst als obsolet einschätzen und freisetzen. Dann tut es Not, eine gute juristische Vertretung zu haben, die für die eigenen Rechte vor dem Arbeitsgericht eintritt und versucht, noch das Maximale an Zuwendungen und Ausgleich zu erstreiten, bevor neue Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt gesucht werden.

Andreas Mettler
 
 
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comment Kommentare von Besucher !

Gepostet von J. Kraus am 02.12.2009
Mit dem Rechtssystem befasse ich mich auch und frage, ob hier das Recht noch ein System hat?

Sehr geehrte Damen und Herren!

Angeblich gibt es in Regel- Ausnahme- Situationen Momente, in denen Normen so auszulegen sind, dass im b e f r i s t e t e n Individualarbeitsverhältnis zur
a u s h i l f s w e i s e n Bewältigung von Daueraufgaben des Staates, Befugnisse aus der Eingriffsverwaltung ins Privatrecht übertragen werden dürfen.

Heißt es doch, Zitat: "Bei der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten haben die Arbeitsämter grundsätzlich die gleichen Rechte und Pflichten wie die Staatsanwaltschaft bei der Ermittlung von Straftaten."
- Die Bediensteten der Staatsanwaltschaft hier und da als erwähnenswertes Einsparpotential auch einmal saisonal, privatrechtlich befristet verpflichtet? -

A u s h i l f s w e i s e Betriebsprüfer, Gruppen- und Einzelermittler?
Was Arbeitgeber- Unmoral angeht, total seriös!

Ich war in B e f r i s t u n g durch eine Dienststelle der Bundesanstalt für Arbeit mit der Durchführung von Einzel- und Gruppenermittlungen vornehmlich bezüglich der Verfolgung illegaler Ausländerbeschäftigung beauftragt. Zu erledigen hatte ich (auch als Prüfungsleiter) Außenprüfungen bzw. Betriebsprüfungen zusammen mit anderen Kollegen, als auch in alleiniger Funktion. Übertragen wurden mir auch die Aufgaben der Einarbeitung bzw. des Anlernens von Stammpersonal zur ordnungsgemäßen Durchführung von Ermittlungshandlungen und Außenprüfungen. Das Versprechen eines Abschnittleiters zur Festanstellung wurde nicht eingehalten. Auf dieses Wort eines Leitungsmitgliedes einer mittelbaren Bundesverwaltung hatte ich mich verlassen. Wie von Hütchenspielern abgezockt kam ich mir hinterher vor.

Arbeitnehmer-Missbrauch in der öffentlichen Verwaltung. Von persönlichen Nachteilen aus meinen Pflichten unseren Staat vor der Hinterziehung von Sozialabgaben und Steuern zu bewahren und zu schützen. In der Drucksache 13/5498 stellt der DB fest, Ermittler sind Prüfbeamte. (PDF- Format, Seite 49)

Hat mich mein Arbeitgeber Arbeitsamt (hier als Verfolgungsbehörde) für eingriffsbefugte Aufgaben zur Bekämpfung illegaler Ausländerbeschäftigung vielleicht selbst illegal und sittenwidrig beschäftigt?


Das/die Arbeitsamt/-agentur soll Maßnahmen durchführen um einen hohen Beschäftigungsstand zu erzielen, Strukturen verbessern um Arbeitslosigkeit zu senken, legale sozialversicherungspflichtige Arbeit vermitteln und durch Eingliederung in Arbeit Hilfebedürftigkeit beenden, um so mit Sozialleistungen Maß zu halten und das Steueraufkommen zu entlasten.

Für diese Aufgaben stellt mich das Arbeitsamt aushilfsweise 2 Jahre b e f r i s t e t ein, überträgt mir im privaten Rechtsverhältnis ohne meine Zustimmung Befugnisse aus der Eingriffsverwaltung des öffentlichen Rechts (im Konnex OWIG/Strafgesetz) und schickt mich zu Arbeitgebern die illegal Ausländer für sich arbeiten lassen und diese möglichst noch an andere Subunternehmer weiter verleihen, um dem Staat Sozialabgaben und
Steuern zu hinterziehen.

Die vielen betroffenen und von mir auch ohne Verdacht zu prüfenden Arbeitgeber freuen sich natürlich nicht über mein unangekündigtes Erscheinen und meine präventiven und repressiven Kontrollaufgaben in ihren Betriebsbereichen.



Nach Ende meiner Befristungen und den von mir korrekt ausgeführten Diensten für das Arbeitsamt, bekomme ich diese Aufgaben der Verfolgung illegaler Ausländerbeschäftigung durch Einzel- und Gruppenermittlungen als wohlwollende Förderung meines weiteren beruflichen Weges schriftlich bestätigt. Nun darf und will ich mich ebenfalls bei den von mir geprüften und angezeigten Arbeitgebern neu um Jobs bewerben, um meinen Lebensunterhalt weiter verdienen zu können und mein persönliches Fortkommen zu realisieren. Verständlicherweise stellt mich jetzt kein Arbeitgeber mehr ein und behält mich, mein Gesicht und meine vom Arbeitsamt für zukünftige Bewerbungsinitiativen bestätigten Ermittlungsaktionen gegen Arbeitgeber in missfälliger Erinnerung.

Durch diesen Missbrauch des Arbeitsamtes für teils unbegleitete leitende Betriebsprüfungen bin ich jetzt auf Dauer arbeitslos geworden und belaste so nun meinerseits zwanghaft auch wieder die Sozialkassen und Steuerzahler, für deren Entlastung ich doch einst vom Arbeitsamt eingesetzt und mit dieser staatlichen Daueraufgabe beauftragt bzw. ausgestattet wurde.

Also Aufgaben und Befugnisse wie etwa:
Für eine mittelbare Staatsdienststelle/Bundesverwaltung u.a. Vorinformationen über Wirtschaftsstraftaten zwecks öffentlicher Anklage zur Strafverhängung, aushilfsweise auf privatrechtlicher Grundlage, befristet zu beschaffen und zu sichern.
Wer hat hier diese Einschränkung verfassungsmäßiger Grundrechte zu verantworten?


Eine widersinnige schmutzige Abfolge.
Und übrigens, vergangene Jahre über dieses Problem können nicht heilen und machen die Situation und die Verfehlungen nicht besser.

Viele Grüße
J.Kraus E-Mail: abtat@web.de







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