Die erbrechtlich spezialisierten Anwälte der Leonberger Anwaltskanzlei Flegl Rechtsanwälte halten am Dienstag, den 4. Oktober 2011 um 18.30 Uhr im Leonberger Stadtmuseum, Pfarrstr. 1, 71229 Leonberg, einen Vortrag zu der Frage „Wie gestalte ich ein Testament?“Die erbrechtlich spezialisierten Anwälte der Leonberger Anwaltskanzlei Flegl Rechtsanwälte halten am Dienstag, den 4. Oktober 2011 um 18.30 Uhr im Leonberger Stadtmuseum, Pfarrstr. 1, 71229 Leonberg, einen Vortrag zu der Frage „Wie gestalte ich ein Testament?“
Der Eintritt zu diesem ca. eineinhalbstündigen Vortrag ist frei. Interessierte Zuhörer haben die Möglichkeit, sich vorab auf der Internetseite von Flegl Rechtsanwälte anzumelden. Diese Anmeldung ist jedoch kein Muss. Die Zuhörer haben auch die Möglichkeit, ohne vorherige Anmeldung zu erscheinen.
Der Vortrag wird nicht nur einen Überblick über die Möglichkeiten der Gestaltung eines Testaments geben, sondern auch etliche wichtige Fragen, die in einem engen Zusammenhang mit dieser Art der letztwilligen Verfügung stehen, beantworten.
Den Zuhörern wird zudem die Möglichkeit gegeben werden, während des Vortrags Fragen zu stellen. Die Referenten werden den Zuhörern am Ende der Veranstaltung noch gerne persönlich zur Verfügung stehen.
Der Vortrag wird unter anderem folgende Fragen beantworten:
1. Warum ein Testament errichten?
An dieser Stelle wird insbesondere auf Abweichungsmöglichkeiten von der gesetzlichen Erbfolge hingewiesen werden. Es wird darauf aufmerksam gemacht werden, dass ohne Testament eine nicht gewünschte Erbfolge eintreten kann.
2. Wer kann ein Testament errichten?
3. Welche Formvorschriften muss man bei der Testamentserrichtung einhalten?
Hierbei wird es insbesondere um das notarielle und das eigenhändig geschriebene Testament gehen.
4. Vorteile und Nachteile eines notariellen und eines eigenhändigen Testaments
Bei dieser Frage wird insbesondere auf die Sicherheit und die Kosten eingegangen werden.
5. Begriffe aus dem Erbrecht, die in Testamenten regelmäßig vorkommen
Was ist ein Ersatzerbe?
Was bedeutet Vorerbschaft und Nacherbschaft?
Was kann man mit einem Vermächtnis erreichen?
Was ist eine Auflage?
Was hat es mit dem Pflichtteilsrecht auf sich?
6. Kurze Darstellung der Testamentsvollstreckung
Die Testamentsvollstreckung ist ein sehr weites Feld. Sie kann in einem derartigen Vortrag zwar einerseits nicht unerwähnt bleiben, kann jedoch andererseits nicht in all ihren Facetten dargestellt werden.
7. Möglichkeiten zum Widerruf eines Testaments
8. Gemeinschaftliches Testament/Berliner Testament
Dieser Teil des Vortrages wird ein Kernpunkt sein. Insbesondere an dieser Stelle wird darauf einzugehen sein, wer ein solches Testament errichten kann, in welcher Form dies geschehen kann oder muss, wann ein solches Testament unwirksam wird und inwieweit man an eine solche letztwillige Verfügung gebunden ist.
Die wichtige Frage, insbesondere beim Berliner Testament, ob aus erbschaftssteuerrechtlichen Gründen Nachteile bei einer solchen letztwilligen Verfügung entstehen können, wird umfassend dargelegt werden.
9. Was ist ein Behindertentestament?
10. Welche Gestaltungsmöglichkeiten hat man, um Erbschaftssteuer einsparen zu können?