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Änderungen im Steuerrecht ab 2012 für Eltern mit Kindern

Autor: rt1962 | Erstellt am: 25.01.2012 | Gelesen: 433
Kategorie: Recht - Gesetz & Steuern | Bewertung: rateArateArateArateArateA
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(Online-Artikel.de) - Neuerungen zu Kindergeldanspruch, Kinderbetreuungskosten und Kinderfreibetrag

Änderungen Steuerrecht für Eltern
Änderungen Steuerrecht für Eltern
Wie jedes Jahr, werden auch ab Januar 2012 Steueränderungen erwartet und bereits wirksam. Werktätige Eltern mit Kindern können sich freuen, denn sie werden am meisten von den Steueränderungen 2012 profitieren. Es ergeben sich Änderungen beim Kindergeld und beim Kinderfreibetrag. Eltern mit Kindern in Ausbildung werden Steuern sparen können, wenn sie einer gutbezahlten Tätigkeit nachgehen. Die wichtigsten Steueränderungen ab 2012 in Bezug auf Kindergeld und Kinderbetreuungskosten haben wir für Euch hier zusammengestellt:

Für Kinder bis zum vollendeten 25. Lebensjahr gilt der Kindergeldanspruch ohne Einkommensprüfung

Bis jetzt wurde es für Eltern, deren Kinder jährlich mehr als 8.004 Euro verdienen, im Umkehrschluss teuer. Das bereits erhaltene Kindergeld muss, unabhängig vom Alter oder der Art der Ausbildung, zurück gezahlt werden. Die Gesetzesneuerung sieht vor, dass Kindergeld bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres während der Erstausbildung, unabhängig von den Einkünften des Kindes gezahlt wird.

Kinderbetreuungskosten an 2012 verdienstunabhängig steuerlich absetzbar

Außerdem wurde die steuerliche Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten novelliert. So können Eltern jetzt diese Kosten einheitlich als Sonderausgaben bis zum 14. Lebensjahr des Kindes angeben, unabhängig davon ob die Eltern arbeiten, behindert oder krank sind. Besonders bei Alleinerziehenden ist diese Änderung ein wichtiger Sparfaktor, da jetzt auch über das Kindergartenalter hinaus eine Betreuung seitens des Finanzamtes unterstützt wird.

Kinderfreibetrag ab jetzt einfach und komplett auf einen Elternteil übertragbar

Den Kinderfreibetrag bei Eltern mit Kindern betrifft die dritte Steueränderung 2012, der nun noch flexibler gestaltet werden kann. Den Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind, getrennt lebend oder geschieden sind, wurde bis jetzt der Kinderfreibetrag hälftig angerechnet. Ab 2012 kann der Kinderfreibetrag einfach und problemlos im vollen Umfang auf das Elternteil übertragen werden, welches für den Unterhalt vollständig aufkommt.

Ralf Thomas
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