pixelio | Thorben Wengert
Die KfW führt in ihrem Förderangebot für „Energieeffizientes Bauen und Sanieren“ die neuen anspruchsvollen Standards KfW-Effizienzhaus 70 und 55 in der Sanierung sowie KfW-Effizienzhaus 55 und 40 im Neubau ein. „Damit unterstützt die KfW die Entwicklung hin zu höheren Energieeffizienzniveaus im Wohnungsbau und setzt entsprechende Standards“, sagt Dr. Axel Nawrath, Vorstandsmitglied der KfW Bankengruppe.Neu ab 01.05.2010Der Extra-Zuschuss zur BarrierereduzierungMöchten Sie in Ihrer Eigentumswohnung oder Ihrem Ein-/Zweifamilienhaus Barrieren reduzieren und wenden dazu Eigenmittel auf ? Dann ist Ihr vorbildliches Engagement der KfW eine Extra-Belohnung wert!
Mit dem Programm 455 fördert die KfW Ihren Umbau pro Wohneinheit ab einer Investitionssumme von 6.000 Euro mit einem Zuschuss von 5 % der förderfähigen Investitionskosten, maximal 2.500 Euro. (alternativ zur Kreditfinanzierung im Programm 155).
Neu ab 01.07.2010 Gefördert wird auch der Erwerb von frisch altersgerecht sanierten Ein- und Zweifamilienhäusern oder Eigentumswohnungen.
Die KfW führt zudem in ihrem Förderangebot für „Energieeffizientes Bauen und Sanieren" die neuen anspruchsvollen Standards KfW-Effizienzhaus 70 und 55 in der Sanierung sowie KfW-Effizienzhaus 55 und 40 im Neubau ein. „Damit unterstützt die KfW die Entwicklung hin zu höheren Energieeffizienzniveaus im Wohnungsbau und setzt entsprechende Standards", sagt Dr. Axel Nawrath, Vorstandsmitglied der KfW Bankengruppe.
Weiter werden die inzwischen nahe am gesetzlichen Mindestniveau liegenden Eingangsförderstufen 130 in der Sanierung und 85 im Neubau auslaufen. Zukünftig stehen Interessierten, die ihr Haus sanieren wollen, neben den bisherigen KfW-Effizienzhäusern 115, 100 und 85 zwei weitere neue Standards zur Verfügung: die KfW-Effizienzhäuser 70 und 55. Für den Neubau können sich Bauherren neben dem KfW-Effizienzhaus 70 dann auch für die KfW-Effizienzhäuser 55 und 40 entscheiden.
Eine weitere Neuheit:Wie schon bei der energetischen Sanierung gewährt die KfW zukünftig auch in der Neubauförderung Tilgungszuschüsse ergänzend zum Förderkredit. Diese betragen bis zu 10 % der Darlehenssumme. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der erreichten Energieeffizienz des Gebäudes. Dabei gilt: Je besser die Energieeffizienz, desto attraktiver die Förderung. Gleichzeitig werden die Zinssätze innerhalb der einzelnen Programme vereinheitlicht. Damit wird die Förderung insgesamt für die Kreditnehmer noch einfacher und transparenter. Mit den zunehmenden Anforderungen an den Effizienzstandard der Gebäude gewinnt auch die Qualität der Bauausführung an Bedeutung. Deshalb definiert die KfW zukünftig ab dem KfW-Effizienzhaus 55 zusätzliche Anforderungen an die Baubegleitung durch Sachverständige. Bauherren sollen damit die Sicherheit erhalten, dass der gewünschte Effizienzhausstandard in der Praxis auch tatsächlich erreicht wird.
Mehr Informationen finden Sie hierforum-hausbau.de | Hans-Peter Ambros