Gründungszuschuss für Existenzgründer
Leider wird der wohl zu beliebte Gründungszuschuss für Existenzgründer sehr zum Nachteil geändert! Wer noch gründen will der sollte es wenn möglich noch vor dem 01.11.2011 tun!
Folgende sehr nachteilige Änderungen werden am Gründungszuschuss vorgenommen:
1. Der Gründungszuschuss wird zur Ermessenleistung!Bisher gab es für ALGI-Empfänger ein Rechtsanspruch auf den Gründungszuschuss, es wurde auch schon ein Businessplan und eine Tragfähigkeitsbescheinigung verlangt, aber in Zukunft ist es unabhängig davon eine Ermessensentscheidung und der Arbeitsberater kann die Gründung ablehnen. Das ist sicher die schwerwiegenste Änderung!
2. Reduzierung der Förderhöhe!Der Gründungszuschuss plus 300,- Euro Sozialversicherungspauschale wird nur noch 6 statt für 9 Monate gezahlt. Dafür verlängert sich die nachfolgende Zahlung (extra zu beantragen) der 300,- Euro Sozialversicherungspauschale von 6 auf 9 Monate. Die gesamte Förderdauer bleibt also in der Regel gleich, aber man bekommt 3 Monate weniger den Gründungszuschuss.
3.Restanspruchsdauer auf ArbeitslosengeldBisher benötigte man für die Beantragung des Gründungszuschusses einen Restanspruchsdauer auf das Arbeitslosengeld von mindestens 90 Tage, in Zukunft muß man noch einen Anspruch von minimum 150 Tage!
Die zusätzlichen 9 Monate Sozialversicherungspauschale sind ebenfalls eine Ermessensleistung und können gekürzt werden.
Also es empfiehlt sich, wenn möglich, noch vor dem 01.11.2011 zu gründen! Auch in Hinsicht auf das 90 Prozent geförderte KfW-Gründercoaching, da die Grundlage für die Förderung der Erhalt von Gründungszuschuss ist. Wer also den
Gründungszuschuss (ab 01.11. Ermessensleistung) nicht mehr erhält, kann leider auch nicht das 90% geförderte KfW Gründercoaching beantragen. Sicher eine gerade für Kleinunternehmer und Kleinselbstständige eine sehr unglückliche Regelung!