Heilmittel "wirtschaftliche Aufzahlungen", die reinste Abzocke in Deutschland bei fehlender schriftlicher Begründung.Wer Heilmittel wie z. B. Einlagen benötigt, sollte genau aufpassen für welche Zuzahlungen der Kunde unterschreibt. Einerseits gibt es Zuzahlungen, die gesetzlich vorgeschrieben sind und eben zu bezahlen sind. Aber wussten Sie, dass andererseits darunter verborgen auch sogenannte "wirtschaftliche Aufzahlungen" gehören können? Dies hatte die Firma SanAktiv in Berlin von mir zusätzlich haben wollen. Der Betrag war doppelt so hoch wie die gesetzliche Zuzahlung. Nachdem ich bei der Krankenkasse anrief und mich darüber erkündigte, fragte ich bei SanAktiv erneut nach, welche Begründung es für Ihre "wirtschaftliche Aufzahlungen" gibt, dies zahle die Kassen nicht, wurde mir berichtet und ich forderte schriftlich einen Begründung an. "Das bekommen sie nicht von mir", wurde mir am Telefon mitgeteilt. Daraufhin wollte ich meinen Anwalt einschalten. Aber dann bekam ich eine neue Rechnung ohne "wirtschaftliche Aufzahlungen" mit der Begründung „Kulanz". Ein bodenlose Frechheit , dies auf der neuen Rechnung als Kulanz zu bezeichnen
Ich empfehle jedem Betroffenen sich immer ein schriftliches Angebot geben zu lassen, in welchem alle Leistungen genau beschrieben sind und dann mit der Krankenkasse dies besprechen, welche Zuzahlungen - sofern schriftlich aufgelistet - wirklich notwendig und "wirtschaftliche Aufzahlungen" gerechtfertigt sind.
Wenn jeder Leistungserbringer "wirtschaftliche Aufzahlungen" auf die Rechnung setzt, dies aber nicht begründen kann, dann sage ich nur, dies ist die reinste Abzocke in Deutschland. Zu solchen Firmen werde ich nicht mehr gehen und genau aufpassen.
Die 30 Euro kann ich besser verwenden für das Projekt
www.rauchmeldererfassung.org.