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Abrechnungsbetrug im Außendienst - Ratgeber

Autor: DetekteiSilber | Erstellt am: 06.06.2010 | Gelesen: 809
Kategorie: Handel - Business & Wirtschaft | Bewertung: Unbewertet
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(Online-Artikel.de) - Unternehmen, die Mitarbeiter im Außendienst beschäftigen, sind auf deren vertrauensvolle Mitarbeit angewiesen.

Abrechnungsbetrug: Ein Fall für erfahrene Detektive
Abrechnungsbetrug: Ein Fall für erfahrene Detektive
Sie können erwarten, dass An- und Abfahrtszeiten von der Privatwohnung oder von der Firma, die Gesamtzahl der Arbeitsstunden, Einsatzzeiten beim Kunden und die gefahrenen Kilometer korrekt angegeben werden. Die falschen Spesenabrechnungen verursachen immense Kosten. Sinkende Motivation bei den übrigen Mitarbeitern sowie entgangene Kunden sind die Folge. Auch Arbeiten auf „eigene Rechnung" oder für Wettbewerber gehören nicht selten zu den relevanten Straftatbeständen.

Firmen aller Größenordnungen sind damit überfordert, die Tätigkeit der Außendienstmitarbeiter in puncto Abrechnungsbetrug selbst umfassend zu überwachen, da die zugeteilten Vertriebsgebiete sich oft über sehr weitläufige Regionen erstrecken und die Mitarbeiter ihre Kundenbesuche eigenständig planen. Daher ist es einfacher und meist auch kostengünstiger, eine in Sachen Abrechnungsbetrug erfahrene Detektei mit der Beobachtung zu beauftragen. Diese verfolgt den verdächtigen Mitarbeiter diskret und unauffällig. Dabei verwendet die Detektei u. a. GPS-Geräte, die am Kfz der Zielperson angebracht werden. Damit geht die Zielperson auch bei rasanter Fahrweise oder im dichten Verkehr einer Großstadt nicht verloren. Die GPS-Geräte können zwar helfen, auf den Fersen der Zielperson zu bleiben, sie können jedoch keine Beweise in Form von Fotos, Videos oder Berichten erstellen. Das alles macht der Detektiv mit Erfahrung und viel Gefühl für die Situation. Der Vergleich seiner Aufzeichnungen mit den Spesenabrechnungen und Besuchsberichten zeigt sofort, ob ein Abrechnungsbetrug vorliegt. Falls erforderlich ist der Detektiv auch bereit, vor dem zuständigen Arbeitsgericht über die von ihm beobachteten Tatbestände zu berichten.

Der Observationsauftrag an eine Detektei ist in der Regel ein Dienstvertrag nach §611 BGB. Der Erfolg, das heißt in diesem Falle der Nachweis von Abrechnungsbetrug oder anderer Delikte, kann natürlich nicht geschuldet werden, da im besten Fall die Vorwürfe haltlos sind und der Mitarbeiter seine Tätigkeit korrekt ausgeführt und seine Abrechnungen gewissenhaft angefertigt hat. Gegenüber dem Unternehmen, das den Auftrag zu Observation gegeben hat, wird meist auf Grundlage der Stundenzahl und der gefahrenen Kilometer, die für die Ermittlungen benötigt wurden, abgerechnet.

Einsatzmöglichkeiten des Privatdetektiven:
  • Überprüfung von Fehlverhalten in der Partnerschaft ( Ehebruch )
  • Stalkerüberwachung
  • Personensuche
  • Unterhalts- und Sorgerechtsangelegenheiten
  • Anschriftenermittlung
  • Aufklärung von Diebstahl oder Sachbeschädigungen
  • Observation von Kindern

Einsatzmöglichkeiten des Wirschaftsdetektiven:

  • Überprüfung von Mitarbeitern im Krankenstand
  • Aufklärung von Abrechnungsbetrug
  • Einschleusen eines Detektiven in Ihr Unternehmen
  • Fahrzeugrückführung
  • Aufklärung von Diebstahl / Unterschlagung
  • Aufklärung von Versicherungsbetrug
  • Aufklärung von Betriebsspionage / Nebenbeschäftigung
  • Adressermittlung
  • Computerforensik

Sollten Sie noch Fragen zur Beauftragung oder Einsatzmöglichkeiten einer Detektei haben, beraten wir Sie gerne kostenfrei und unverbindlich

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