RAe. Max Jelinek, Erich Kager
ca 500.000 Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen im Internet wurden alleine 2010 an verschiedene Haushalte in Deutschland verschickt. Auf über 20 Seiten wird dem Abgemahnten schuldhaftes Verhalten vorgeworfen. Die Rechtslage wird einseitig dargestellt, dafür mit Zitaten aus Urteielen gespickt. Die Lage sieht zunächst hoffnungslos aus, insbesondere, da man nicht wirklich versteht wie es zu der Abmahnung gekommen ist und was einem tatsächlich vorgeworfen wird. Wir erläutern Ihnen in einer Serie von Artikeln Satz für Satz eine Abmahnung, damit Sie in die Lage versetzt werden gut richtig und effektiv auf eine Abmahnung zu reagieren.
Abmahnschreiben Satz für Satz kommentiert Teil 1 „Die Vollmacht"
Was meint der abmahnende Anwalt? Was kann ich tun? Wie kann ich mich wehren?
Aufgrund der sich häufig ähnelnden Fragen meiner Anrufer habe ich mich entschlossen, Schritt für Schritt ein typisches Abmahnschreiben zu erläutern und mich mit den üblichen Fragen auseinanderzusetzen.
Der zu untersuchende Satz:Die Abmahn- Kanzlei beginnt Ihr Schreiben mit: „wir zeigen unter Vollmachtsvorlage (Anlage 1) an, dass uns ...... mit der Durchsetzung urheberrechtlicher Ansprüche ... beauftragt hat. Gegenstand ist.... Tonaufnahme ....."
Originalvollmacht:Die angekündigte Vollmacht ist meist keine Originalvollmacht, sondern lediglich eine Kopie einer Vollmachtsurkunde. Das ganze Schreiben trägt in der Regel keine Originalunterschrift.
Auch wenn die Vollmacht damit nicht zweifelsfrei nachgewiesen wurde und man daran denken könnte die Abmahnung unverzüglich zurückweisen, mit dem Hinweis, dass die ordnungsgemäße Bevollmächtigung nicht mit Vorlage einer Originalvollmacht dargelegt wurde, ist in der Regel davon auszugehen, dass eine Vollmacht vorliegt und diese auf Anforderung nachgereicht werden kann. Man gewinnt daher bestenfalls Zeit.
Inhalt der Vollmachtsurkunde:Dennoch sollte man jedoch einen genaueren Blick auf die Vollmacht werfen. Mir liegen Fälle verschiedener Abmahnschreiben vor, bei denen die beigefügte Vollmacht nicht mit dem abgemahnten Titel, oder dem angegebenen Urheberberechtigten übereinstimmt. Dies mag verschiedene Gründe haben. Entweder wurde schluderig gearbeitet und die falsche Vollmacht dem Schreiben beigeheftet, oder aber die behauptete Rechteinhaberschaft liegt nicht oder nicht mehr vor. In einem Fall wurde eine Vollmachturkunde übersandt bei der die Unterschrift des angeblichen Urheberberechtigten gänzlich fehlte.
Mit viel Glück und Geschick kann hier dem Spuk der Abmahnung schon ein Ende bereitet werden.
In begründeten Zweifelsfällen hat man die Möglichkeit, sich zweifelsfrei davon zu überzeugen, dass die Anwälte tatsächlich für die Wahrnehmung der behaupteten Interessen beauftragt wurden. Ob ein solcher Zweifelsfall vorliegt sollte im Einzelfall geprüft werden.
Beachtenswert ist hier allemal auch das Datum der Ausstellung der Vollmacht. Liegt die Vollmachterteilung ggf. lange zurück, erstreckt sie sich ggf. gar nicht auf das vorliegende Verfahren?!? Hier ist aber zu beachten, dass es möglich ist, sogenannte Generalvollmachten zu erteilen.
Fragen über Fragen, die sich bereits im ersten Satz der Abmahnung auftun.
Sehr geehrter Leser, ich möchte auch in den nächsten Tagen an dieser Stelle urheberrechtliche Abmahnung Satz für Satz für Sie zu analysieren, um Ihnen die Angst und das Unverständnis vor den Abmahnschreiben zu nehmen.
Im Bedarfsfalle steht es Ihnen selbstverständlich frei mich jederzeit zu kontaktieren und mir die Fragen zu stellen, die Ihnen auf der Seele oder sonst wo brennen. Weitere Informationen und Angebote erhalten Sie auch unter www.echt-ungerecht.de
Aber auch wenn sich allein an den Texten der abmahnenden Kanzleien eine Vielzahl von Unstimmigkeiten aufzeigen lassen, ist es in aller Regel zu teuer Gerichte mit der Aufklärung solcher Rechtsfragen zu bemühen Einfacher und wesentlich effektiver ist es über einen Anwalt eine qualifizierte modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben, damit schaffen Sie Frieden, ohne Ihre Rechtsverteidigung einzuschränken. Die Abwehr der Zahlungsansprüche können Sie dann im Weiteren dem Anwalt zu überlassen. Die Post kommt dann auch nicht mehr im eigenen Briefkasten an.
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Ihr Max Jelinek
Rechtsanwalt & Mediator
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