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Abmahnung wegen Filesharing von German Top 100 Single Chart Container

Autor: PREACHER | Erstellt am: 28.08.2010 | Gelesen: 1996
Kategorie: Internet & Multimedia | Bewertung: rateArateArateArateBrateB
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(Online-Artikel.de) - Folgeabmahnungen und massive Schadensersatzforderungen können nach der Urheberrechtsverletzung in Filesharingbörsen folgen

Filesharing Tauschbörsen
Filesharing Tauschbörsen
Sollte man in Filesharingbörsen sogenannte Chart Container heruntergeladen haben, so kann eine Abmahnung folgen. Und noch eine und noch eine. Warum das so ist und wie man sich davor schützen kann, soll nun kurz erläutert werden. Chart Container sind Liederansammlungen der aktuellen German Top 100 Singel Charts. Je nach dem aktuellen Stand der Interpreten, wird dieser Container wöchentlich neu zusammengestellt. Wenn man diesen nun in Filesharingbörsen, wie eMule, eDonkey oder BitTorrent, herunterlädt, so "verletzt" man geschützte Tonaufnahmen von 100 Rechteinhabern. Jedes Lied "gehört" einer anderen Plattenfirma. Z.B. Universal, oder Sony Music. Also verletzt man mit dem Download nicht nur die Rechte einer Person/Firma, sondern die von 100 Personen/Firmen. Das ist ein ernsthaftes Problem. Wenn keiner was merkt, dann nicht. Wenn jedoch der Rechteinhaber und seine Anwaltskanzlei eine Antipiracy Firma engagiert hat, die in den Filesharingbörsen nach angebotenen Filmen und Liedern sucht, dann hat man ein Problem. Denn dann können die einzelnen Firmen nach und nach Abmahnungen verschicken.

So können im schlechtesten Fall nicht nur eine, sondern mehrere Abmahnungen auf den Betroffenen zukommen. Die Praxis der Anwälte, die die Abgemahnten verteidigt, hat gezeigt, dass bis zu zehn Abmahnungen folgen können. Jeder kann sich ausrechnen, dass so immens hohe Schadensersatzforderungen entstehen

Kurzum kann man festhalten. Eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung an einem Lied ist kein "Beinbruch". Sollte dieses Lied jedoch auf solch einem German Top 100 Single Charts Container enthalten sein, so ist das schlecht.

Was kann man nun tun. Entweder man handelt nach der ersten Abmahnung und wartet ab ob weitere folgen, oder man lässt sich beraten, wie man sich schützen kann. Es ist nicht gerade beruhigend im Hinterkopf zu haben, dass morgen oder übermorgen die nächste Abmahnung kommen könnte. Aber man kann sich schützen. Wie genau, das lässt sich am besten in einem Einzelgespräch mit einem Anwalt klären. In der Regel sind diese ersten Einschätzungen kostenlos.

Hiermit soll nun keine Panik verbreitet werden. Es sollte aber jedem klar sein, welche Gefahr so ein Download birgt. Und abgesehen von allem ist fraglich, ob es die Titelansammlung der Charts wirklich wert war, wobei das ja zum Glück Geschmackssache ist.

Für weitere Informationen: www.dr-wachs.de. oder www.dr-abmahnung.de
 
 
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