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Abmahnung wegen Filesharing

Autor: findur | Erstellt am: 26.05.2011 | Gelesen: 335
Kategorie: Recht - Gesetz & Steuern | Bewertung: Unbewertet
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(Online-Artikel.de) - Viele Menschen, die die Angebote des Filesharings nutzen, sind sich der rechtlichen Rahmenbedingungen kaum bewusst.

Filesharing und Urheberrecht
Filesharing und Urheberrecht
Eine Abmahnung bekommt man immer dann von einem Rechteinhaber, wenn dieser einem eine Verletzung seiner Rechte vorwirft. In der Abmahnung wird meist das illegale Verhalten vorgeworfen und für den Fall einer Wiederholung der verbotenen Vorkommnisse eine harte Strafe angedroht. Der Sinn einer Abmahnung ist es schließlich, Angst und ein schlechtes Gewissen bei ihrem Empfänger zu erzeugen und ihn so davon abzuhalten, in Zukunft fremde Rechte erneut nicht zu achten. Insofern sind Abmahnungen wegen Rechteeverletzungen quasi Erziehungsmaßnahmen, die den ertappten Beschuldigten als potentiellen Täter von einer erneuten Verfehlung abbringen und eine abschreckende Wirkung haben sollen. Deshalb geht mit einer Abmahnung auch häufig gleich die Aufforderung zum Unterschreiben eines Unterlassungs- und Verpflichtungsvertrags bzw.

einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, kurz als UVE abgekürzt, einher. Denn mit diesem Drohmittel soll der Abgemahnte gleich eine Vereinbarung für eventuelle zukünftige Verstöße unterschreiben und sich so freiwillig darauf einlassen, in diesem Fall eine Vertragsstrafe auf sich zu nehmen. Ein klassisches Beispiel für solche Abmahnungen sind Probleme des Filesharings, da gerade die Musikindustrie Rechtsverstöße rigoros verfolgt und sehr aktiv beim Thema Abmahnen ist. Oft beginnt man erst nach einer Abmahnung Filesharing zu verstehen und die damit verbundenen Schwierigkeiten zu durchschauen. Denn auch wenn Filesharing Gesellschaft sehr weit verbreitet und sehr akzeptiert ist, kann es wirklich große rechtliche Folgen haben. Schließlich ist die Nutzung von Musik, ohne für die Rechte eine vereinbarte Summe an den Rechteinhaber gezahlt zu haben, tatsächlich illegal und Filesharing somit schon an sich grundsätzlich schlichtweg nicht erlaubt.

Doch natürlich kann man sich gegen eine solche, meist übertriebene und insofern angesichts des vermeintlichen Tatbestandes nicht wirklich gerechtfertigte Abmahnung wehren. Wichtig ist es dabei, innerhalb der sehr kurzen Fristen dennoch nur in Rücksprache mit einem Anwalt angemessen zu reagieren und bestmöglich aus der drohenden Abmahnung wieder heraus zu kommen. Hierbei kann der Rat eines Experten für Abmahnungen helfen, da ein solcher Anwalt alle Feinheiten des Urheberrechts kennt.

Andreas Mettler
 
 
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