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Abmahnung Waldorf Frommer - Bandslam Get ready to rock -

Autor: PREACHER | Erstellt am: 17.02.2011 | Gelesen: 1048
Kategorie: Dienstleistungen & Consulting | Bewertung: Unbewertet
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(Online-Artikel.de) - Immer wieder erhalten Inhaber eines Internetanschlusses Abmahnungen wegen Filesharing

Dr. Alexander Wachs
Dr. Alexander Wachs
Derzeit mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer die Urheberrechtsverletzung in Filesharingbörsen ab. Dem Betroffenen wird vorgeworfen, den Film - Bandslam Get ready to Rock in einer Filesharingbörse, wie z.B eMule, eDonkey oder BitTorrent veröffentlicht zu haben. Da dieses Recht nur der Tele München Fernseh GmbH zustehe, so ist es der Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer zu entnehmen, macht sich der Betroffene der Urheberrechtsverletzung schuldig. Das Problem bei solch einer Abmahnung wegen Filesharing ist, und das bezieht sich nicht speziell auf die der Kanzlei Waldorf Frommer, ist, dass der individuelle Fall nicht berücksichtigt wird. Es wurde eben nur festgestellt, dass über den Internetanschluss, dem zu dem besagten Tatzeitpunkt eine dynamische Ip-Adresse zugeteilt war, die Urheberrechtsverletzung begangen worden sei. Da diese IP-Adresse jedoch sekündlich wechseln, treten bei der Ermittlung immer wieder Fehler auf.

Die Kanzlei Waldorf Frommer stellt in der Regel zwei Forderungen. Zum einen wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert. -Was ist eine Unterlassungserklärung? Die Unterlassungserklärung ist die Verpflichtung ein bestimmtes Verhalten in Zukunft nicht wieder vorzunehmen. Der Abgemahnte kann verpflichtet werden eine Unterlassungserklärung abzugeben, obwohl er die fragliche Datei schon lange von seinem Rechner gelöscht hat. Es droht nämlich eine Wiederholungsgefahr. Das heißt bis sich der Abgemahnte schriftlich verpflichtet es bei Vermeidung einer Vertragsstrafe zu unterlassen, die Datei nicht mehr zu verbreiten, kann der Gegner diesen Unterlassungsanspruch mit sehr hohen Kosten für den Abgemahnten gerichtlich durchsetzen. Darum wird oftmals geraten lieber eine abgeänderte (modifizierte) Unterlassungserklärung abzugeben.

Zum anderen fordert die Kanzlei Waldorf Frommer einen Pauschalbetrag in Höhe von 956,00 Euro, welcher sich aus 506,00 Euro Anwaltskosten und 450,00 Euro Schadensersatz zusammensetzt. An dieser Stelle muss genau geprüft werden, ob die Kanzlei die Ansprüche in vollem Maße geltend machen kann. In der Regel ist es das Ziel nach dem Erhalt solch einer Abmahung die Forderungssumme zu verringern oder zurückzuweisen.

Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte bietet folgenden Service im Falle einer Abmahnung:

1. Kostenlose, telefonische Ersteinschätzung (Auch ohne Mandatserteilung)
2. Sofortige Reaktion nach Mandatserteilung möglich
3. Ortstermine nicht nötig
4. Kommunikation über E-Mail möglich
5. Rückrufanfragen möglich (Wir rufen an, wenn Sie Zeit haben)
6. Außergerichtliche Verteidigung für einen festen Pauschalbetrag

Sie erreichen mich in meiner Kanzlei unter der Rufnummer 040 411 88 15 70.

Ihr Dr. Alexander Wachs
 
 
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