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Abmahnung der PlayVision Media Group AG durch Rechtsanwälte Schulenberg & Schenk

Autor: Filler | Erstellt am: 10.03.2010 | Gelesen: 1113
Kategorie: Recht - Gesetz & Steuern | Bewertung: rateArateArateArateBrateB
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(Online-Artikel.de) - Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing in Internet-Tauschbörsen an den Titeln Sexsense: Lady Boys Fatasy (Shemale) und Sexsense: Only Blondes werden abgemahnt

just law Rechtsanwälte
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Aktuell mahnen die Rechtsanwälte Schulenberg & Schenk im Auftrag der PlayVision Media Group AG wegen Urheberrechtsverletzung in Peer-to-Peer Netzwerken an den Film-Werken
  • Sexsense: Lady Boys Fatasy (Shemale)
  • Sexsense: Only Blondes
ab. Hintergrund der Abmahnungen ist die Behauptung es wäre in einer so genannten Tauschbörse im Internet urheberrechtlich geschütztes Material unberechtigt zum download bzw. upload zur Verfügung gestellt worden. Dieser urheberrechtliche Verstoß soll durch eine Antipiracy-Firma beweissicher dokumentiert worden sein. Die Echtdaten werden in der Regel im Rahmen eines staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens gewonnen.

Die Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte fordern für die PlayVision Media Group AG die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung mit der Verpflichtung für jede zukünftige Rechtsverletzung an die PlayVision Media Group AG eine Vertragsstrafe zu zahlen und grundsätzlich die Zahlung von 1.298,-- zur Abgeltung einer pauschalen Summe für Schadenersatz, Kosten der Inanspruchnahme des Rechtsanwalts und Ermittlung der Daten.

Wir empfehlen teilweise die anwaltliche Begleitung im Strafverfahren – auf jeden Fall aber bei der Abgabe der geforderten Unterlassungserklärung, welche eine Verpflichtung für 30 Jahre bedeutet. Diese sollte auf keinen Fall ungeprüft und nur modifiziert unterzeichnet werden. Vor diesem Hintergrund kann auch nicht empfohlen werden eine Standartvariante aus dem Internet zu verwenden. Auch um Folgeabmahnungen zu vermeiden und die Angelegenheit kurzfristig und möglichst kostengünstig zu erledigen, empfiehlt sich die Einholung eines kompetenten Rechtsrats. Häufig gelingt es entweder die Forderung abzuwehren oder das die Gegenseite zumindest auf einen Teil der geforderten Zahlung verzichtet. Nähere Einzelheiten und Handlungsempfehlungen entnehmen Sie bitte unserer Internetseite unter: www.urheberrecht.justlaw.de/abmahnung/playvision-media.htm .
 
 
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