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Abgeltungssteuer für Festgeld- und Tagesgeldanlagen?

Autor: phiro | Erstellt am: 10.06.2008 | Gelesen: 4399
Kategorie: Geld - Versicherung & Vorsorge | Bewertung: rateArateArateArateBrateB
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(Online-Artikel.de) - Die Besteuerung von Kapitalerträgen ab 2009

AbgeltungssteuerDas Thema Abgeltungssteuer ist momentan in aller Munde. Dass sie zum 01.01.2009 eingeführt wird, ist den meisten Anlegern inzwischen bekannt. Doch was bedeutet sie vor allem vor dem Hintergrund von Festgeld- und Tagesgeldanlagen?

Im Grunde ist die neue Regelung sehr einfach. Die Abgeltungssteuer wird einheitlich auf alle Einkünfte aus Kapitalvermögen erhoben, dass heißt auf private Veräußerungsgewinne, Dividenden und Zinsen. Hat der Kunde sein Erspartes in Festgeld- oder Tagesgeldanlagen investiert bedeutet das konkret eine Steuerbelastung auf die eingenommenen Zinserträge von 25% zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggfs. Kirchensteuer. Damit ergeben sich maximale Abzüge in Höhe von 28%.

Die Banken sind verpflichtet die Steuer direkt einzubehalten und an die Finanzveraltung weiterzuleiten. Der Anleger bekommt von dem Abzug direkt also nichts mit. Anleger, deren persönlicher Einkommenssteuersatz unter 25% liegt, haben eine so genannte „Veranlagungsoption". Das bedeutet, die Zinserträge werden nicht mit der einheitlichen Abgeltungssteuer, sondern maximal mit dem persönlichen Steuersatz belastet. Das soll zur Entlastung der geringer Verdienenden führen.

Unabhängig von der Höhe, kann jeder Anleger auch weiterhin einen Teil seiner Zinseinnahmen vor dem Finanzamt bewahren. Wie bereits heute können 801 Euro (bzw. 1.602 Euro bei Verheirateten) freigestellt werden. Einziger Unterschied, der Freistellungsauftrag nennt sich ab dem 01. Januar 2009 Sparer-Pauschbetrag. Mit diesem sind alle Kosten abgedeckt, die durch die Geldanlage entstanden sind. Es ist also nicht mehr möglich, alle Einzelkosten einzureichen und damit ggfs. höhere Werbungskosten nachzuweisen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die häufig zum Schreckensgespenst gemachte Abgeltungssteuer im Grunde sehr übersichtlich ist. Anleger mit wenig Einkommen, können von einer niedrigeren Steuerlast profitieren.

Am meisten aber profitieren Anleger mit höheren Einkommenssteuersätzen in Tagesgeld oder Festgeldern. Denn aktuell werden Zinserträge mit dem individuellen Steuersatz belastet. Liegt dieser höher als 25% bedeutet dies ab 01.01.2009 für den Anleger eine geringere Belastung und damit mehr Erträge als es aktuell der Fall ist. Kunden mit Festgeld- und Tagesgeldanlagen können der neuen Abgeltungssteuer also beruhigt entgegen sehen.

(Christian Manzke-Eberling)
 
 
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