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Ab 2010 wird ein Beratungsprotokoll für Anlageberater pflicht

Autor: WhoFinance | Erstellt am: 07.12.2009 | Gelesen: 1781
Kategorie: Geld - Versicherung & Vorsorge | Bewertung: Unbewertet
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(Online-Artikel.de) - Mehr Sicherheit stärkt das Vertrauen - Beratungsprotokoll soll endlich helfen

Berlin 07.12.09. Ab 1. Januar 2010 wird es für Anlageberater verpflichtend, Protokolle ihrer Beratungstätigkeit zu erstellen. Dies hat der Gesetzgeber im Rahmen des Gesetzes zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse bei Falschberatung beschlossen. Zur Sicherheit der Verbraucher wird eine umfassende Dokumentationspflicht der Kundengespräche eingeführt.

Verbraucher finden einen Vordruck eines solchen Beratungsprotokolls auf der Seite von WhoFinance.de. Es kann kostenlos heruntergeladen und ausgedruckt mit in das Beratungsgespräch genommen werden.

Das Beratungsprotokoll soll unter anderem die Angaben der Kunden während des Beratungsgesprächs, die Wünsche im Bezug auf die Geldanlage und die vom Berater dann tatsächlich empfohlenen Anlagen beinhalten. Am Ende des Beratungsgespräches wird das Beratungsprotokoll von beiden Parteien unterschrieben.

Dass ein Beratungsprotokoll gerade jetzt sehr wichtig ist, zeigt eine Studie des Verbraucherschutzministeriums.  Demnach gehen pro Jahr mehr als 30 Milliarden Euro durch schlechte Beratung verloren.

Neben dem Vertrauensverlust in die Berater führt vor allem fehlendes Wissen der Verbraucher über Finanzthemen zu großer Verunsicherung. Lediglich 23.3% der Verbraucher, die auf WhoFinance.de ihren Berater bewertet haben, geben an, dass sie über gute bis sehr gute Kenntnisse über Finanzen verfügen.

WhoFinance hilft Verbrauchern bei der Suche nach einem geeigneten Finanzberater. Neben nützlichen Tipps, wie dem Beratungsprotokoll finden Verbraucher auf WhoFinance.de vor allem Berater für Geld und Versicherungen, die von ihren Kunden unabhängig und nach klaren Kriterien bewertet worden sind.
 
 
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