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Das Risiko, aufgrund einer Erkrankung den erlernten Beruf nicht mehr ausüben zu können, kann niemand ausschließen. Sehr wohl ausschließbar sind hingegen die finanziellen Folgen einer möglichen Berufsunfähigkeit. Doch während dieses Lebensrisiko noch vor einem Jahrzehnt für alle in einem Angestelltenverhältnis Beschäftigten durch die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung abgedeckt und der Abschluss einer privaten
Berufsunfähigkeitsversicherung bis dahin überwiegend für Freiberufler und Selbständige, also Personen, die nicht in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen, notwendig war, hat sich die Situation mit dem 31.12.2000 für alle Arbeitnehmer sehr nachteilig verändert. Denn der Gesetzgeber hat mit Wirkung vom 01.01.2001 einschneidende Neuerungen beschlossen: Für alle vor dem 01.01.1961 Geborene wurde die bis dato als
Berufsunfähigkeitsrente aus der gesetzlichen Rentenkasse geleistete Zahlung gestrichen.
Statt dessen besteht nur noch ein Anspruch auf eine
Erwerbsunfähigkeitsrente, und die Unterschiede zwischen diesen beiden Versicherungsleistungen beschränken sich leider nicht nur auf die Begrifflichkeit: Während bis zum 31.12.2000 jedem Arbeitnehmer, dessen gesundheitliche Verfassung es nicht mehr erlaubte, den erlernten Beruf auszuüben, die Berufsunfähigkeitsrente zustand, die ausreichte, den gewohnten Lebensstandard weitgehend beizubehalten, kommt die neue Erwerbsunfähigkeitsrente nur dann zum Tragen, wenn der Versicherte nicht mehr in der Lage ist, überhaupt eine für Tätigkeit für zumindest sechs Stunden am Tag auszuüben.
Wer nach dem genannten Stichtag geboren ist und dennoch eine finanzielle Absicherung für den Fall einer durch Krankheit hervorgerufenen beruflichen Einschränkung treffen möchte, sollte eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, und er sollte das möglichst frühzeitig tun, denn wie bei einer
Risikolebensversicherung steigen die monatlichen Beiträge auch bei der Berufsunfähigkeitsversicherung mit fortschreitendem Alter. Maßgeblich für die Versicherungskosten ist selbstverständlich auch der Gesundheitszustand- ein weiterer Grund mehr, sich in jungen Jahren zu versichern. Doch nicht nur Familienväter ist die Berufsunfähigkeitsversicherung wichtig: Auch Hausfrauen können diese Versicherung abschließen und so sicherstellen, dass im Falle ihrer Erkrankung aus der Versicherungsleistung Hilfskräfte bezahlt werden können, die den physischen Haushalt aufrecht erhalten.
Autor: Mischa Berg